Die Starthilfe - Eine Finanzierungshilfe für Junglandwirt/innen
Die Starthilfe ist ein zinsloser Investitionskredit, der bei der Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr bis maximal zum 35. Lebensjahr ausgelöst werden kann. Jede/r Junglandwirt/in, welche/r einen Betrieb mit mind. 1.00 Standardarbeitskraft (SAK) bewirtschaftet und Landwirt/in EFZ ausgebildet wurde, ist berechtigt, die Starthilfe anzufordern.
Als Übernahme der Betriebsführung gelten:
- Der Erwerb eines Betriebes im Eigentum,
- der Kauf des Inventars mit gleichzeitiger Pacht eines Betriebes,
- die Gründung einer Generationengemeinschaft mit einer Vertragsdauer von mind. 9 Jahren, resp. bis zur Übernahme des Betriebes in Pacht und Eigentum.
Vier häufig gestellte Fragen zur Starthilfe:
Gibt es eine Möglichkeit für Junglandwirt/innen ohne EFZ die Starthilfe auszulösen?
Mit dem Nachweis einer über mind. 3 Jahre erfolgreichen Betriebsführung anhand von Buchhaltungsabschlüssen auf eigenen Namen kann die Starthilfe dennoch angefordert werden.
Gibt es eine Möglichkeit die Starthilfe für die Betriebsübernahme auszulösen, auch wenn der Betrieb aktuell nicht 1.00 SAK aufweist?
Wenn nach der Übernahme des Betriebes eine Umstrukturierung angedacht ist und innert den nächsten 2 Jahre der Betrieb mind. 1.00 SAK aufweist, kann die Starthilfe beantragt werden.
Muss die Starthilfe für die Übernahme des Inventars oder Betriebes eingesetzt werden?
Nein, es gibt auch die Möglichkeit die Starthilfe zu einem späteren Zeitpunkt - insofern das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist - für eine betriebliche Investition, wie zum Beispiel einen Stallbau, einzusetzen.
Wie schnell muss die Starthilfe zurückbezahlt sein?
Die Rückzahlungsfrist bei der Starthilfe beträgt 14 Jahre.
Wie ist vorzugehen?
Das Gesuchsformular für einzelbetriebliche Massnahmen ist vollständig und mit allen nötigen Unterlagen der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) vor der Vollendung des 35. Lebensjahr einzureichen. Bei Fragen steht Ihnen das Beratungsteam der SLK gerne zur Verfügung (032 628 60 60, slk@sobv.ch).
17.10.2024 / Marian Scheidegger, Soloth. Landw. Kreditkasse


