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Der Schritt der Betriebsübernahme ist anspruchsvoll - die Starthilfe kann Sie als Junglandwirt/in unterstützen. Bei der Starhilfe handelt es sich um einen zinslosen Investitionskredit, der einmalig bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres beantragt werden kann. Berechtigt sind Junglandwirt/innen, die einen Betrieb mit mindestens 1.00 Standardarbeitskraft (SAK) bewirtschaften und über den eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ) als Landwirt/in oder einen landwirtschaftlichen Spezialberuf verfügen. Auch ohne EFZ kann die Starthilfe beantragt werden, sofern während mindestens 3 Jahren eine erfolgreiche Betriebsführung anhand von Buchhaltungsabschlüssen nachgewiesen werden kann.

Als Übernahme der Betriebsführung gelten der Erwerb eines Betriebes im Eigentum, der Kauf des Inventars mit gleichzeitiger Pacht eines Betriebes oder die Gründung einer Generationengemeinschaft mit der Vertragsdauer von mindestens 9 Jahren beziehungsweise bis zur Übernahme des Betriebes.

Wird ein Betrieb übernommen, der aktuell noch keine 1.00 SAK aufweist, so ist ein Antrag nur möglich, wenn innert zwei Jahren durch geplante Umstrukturierungen das erforderliche SAK erreicht werden kann.

Die Starthilfe muss nicht zwingend direkt für die Übernahme eingesetzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Kredit zu einem späteren Zeitpunkt - solange das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist – für eine betriebliche Investition wie beispielsweise einen Stallbau zu verwenden. Die Rückzahlungsfrist beträgt aktuell 14 Jahre.

Das Gesuchsformular für einzelbetriebliche Massnahmen ist vollständig und mit allen nötigen Unterlagen bei der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) einzureichen. Damit die Finanzierung rechtzeitig geprüft und bewilligt werden kann, empfehlen wir Ihnen das Gesuch frühzeitig einzureichen.

Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam der SLK gerne zur Verfügung: Telefon 032 628 60 60 oder E-Mail slk@sobv.ch.

04.09.2025/ Marian Scheidegger

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