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Im Jahr 2021 beschloss der Bundesrat aufgrund der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ein Verordnungspaket. Dieses Verordnungspaket umfasst eine Mitteilungspflicht über die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmittel sowie über den Handel von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel. Der Meldepflicht wird über eine neue Plattform mit dem Namen «digiFLUX» ab 2025 nachgekommen.

Was ist digiFLUX?

digiFLUX ist eine digitale Plattform, um die Anwendung und den Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen zu erfassen. Damit können Landwirtschaft, Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibende sowie Handel ab 2025 der Mitteilungspflicht nachkommen, die das Parlament 2021 beschlossen hat.
Wer muss was auf digiFLUX erfassen?
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Anwendung und dem Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen.
Anwendung: Alle Betriebe, Organisationen und Unternehmen, die beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen dies auf digiFLUX festhalten. Dazu gehört auch die Landwirtschaft. Freiwillig kann auf digiFLUX auch die Anwendung von Dünger (inkl. Hof- und Recycling-Dünger) und Futtermittel erfasst werden.
Handel: Der Verkauf und die Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Mineraldünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter müssen auf digiFLUX erfasst werden (die Erfassung von Raufutter ist freiwillig). Die Mitteilungspflicht liegt beim abgebenden Unternehmen resp. bei der abgebenden Person: in der Regel der Handel, die Vergärungs- und Kompostierungsanlage sowie Landwirtinnen und Landwirte, die Produkte weitergeben.

  Meldepflicht Anwendung Meldepflicht Handel
Pflanzenschutzmittel x x
Dünger   x
Hof- und Recycling-Dünger   x
Kraftfutter   x
Raufutter    

Wo steht das Projekt?

digiFLUX wird in drei Etappen umgesetzt und aufgeschaltet:

  1. Ab 1. Januar 2025: Basisversion. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Mitteilungspflicht für die Erfassung von Lieferungen und Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Kraft.
  2. Am 1. Januar 2026 kommen die Funktionen für die Lieferungen (Pflicht) und Anwendungen von Nährstoffen (freiwillig) wie Futtermittel und Dünger hinzu.
  3. Ab dem 1. Januar 2027 sind auf digiFLUX die Nährstoffbilanz, der Ammoniak- und der Humus-Rechner vollumfänglich automatisiert verfügbar.

Wie gestaltet sich die Anwendung?

DigiFLUX wird auf einer webbasierten Benutzeroberfläche des Bundes zu bedienen sein. Die Erfassung kann unterwegs mit einem mobilen Gerät oder am Computer im Büro erfolgen. Voraussichtlich wird digiFLUX auch mit unterschiedlichen Systemen vernetzt und in bestehende Softwarelösungen eingebunden werden können. Das hat den Vorteil, dass die Aufzeichnungen auch über das einem vertraute Farmmanagement-Informationssystem getätigt und automatisch an digiFLUX weitergeleitet werden können, um der Mitteilungspflicht nachzukommen.
Weitere Informationen sind der Website von digiFLUX.info zu entnehmen.

Quelle: digiFLUX.info

09.11.2023 / Adrian Kohler

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