Ein Blick zurück und zwei nach vorne
Präsident Roland Nussbaumer führte in gewohnt zügiger Manier durch den statutarischen Teil der Jahresversammlung. Als neue Meisterlandwirte konnte er Mario Affolter, Grenchen; Dominic Flückiger, Rüttenen; Andreas Kissling, Wolfwil und Timo Kofmel, Deitingen ehren. Ebenso wurde Martin Kofmel als neuer Lehrmeister geehrt. Edith Schöni, Lehrlingsbetreuerin Wallierhof, informierte über die Lernendenzahlen 2024/25. Es bestehen 99 Lehrverträge, davon 54 Landwirtinnen/Landwirte, 3 Gemüsegärtner, 2 Romands mit ausserkantonalem Schulbesuch, 5 Lernende in Attestausbildung, 20 Lernende in Nachholbildung und 16 Lernende in der Bio-Ausbildung. Schöni informierte zudem über die anstehenden Lehrbesuche auf den Betrieben und wies darauf hin, dass die Lerndokumentationen nachgeführt sein müssen und die Bildungsberichte auszufüllen sind. Das traditionelle Skilager findet vom 20. bis 25. Januar 2025 statt und wird von Micha Wyss und Andreas Rolli organisiert und begleitet. Wallierhofdirektor Jonas Zürcher informierte die Versammlung über die Anerkennung der Lehrbetriebe nach Fachrichtung, welche aufgrund der Bildungsreform neu ist. Die Minimalanforderungen an den Lehrbetrieb sind unverändert.
Die Zusatzanforderungen bei der Fachrichtung Rindviehhaltung sind mind. 10 Rinder-GVE und die Bedingung, dass die Stallungen und Mechanisierung dem branchenüblichen Stand der Technik entsprechen.
Bei der Fachrichtung Ackerbau muss der Betrieb über mind. 3 Ackerbaukulturen verfügen und mind. 2 Arbeitsschritte (Bodenbearbeitung, Saat/Pflanzung, Pflege, Düngung, Ernte) müssen selbst durchgeführt werden.
Bei der Fachrichtung Biologischer Pflanzenbau muss der Betrieb nach Bio-Verordnung anerkannt sein, der Pflanzenbau wirtschaftlich relevant (nicht reiner Grünlandbetrieb) und die Durchführung von wesentlichen Arbeitsschritten im Pflanzenbau müssen auf dem Betrieb stattfinden.
Die Fachrichtung Alp- und Berglandwirtschaft setzt voraus, dass der Betrieb mind. in der Bergzone 1 liegt oder eine Alp mind. 10 Normalstösse hat. Die Milchverarbeitung ist ebenfalls obligatorischer Bestandteil dieser Fachrichtung.
Bei der Fachrichtung Schweinehaltung muss der Betrieb anerkannt sein als QM, IP-Suisse oder Bio-Suisse-Betrieb, die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm ist obligatorisch und die mind. Betriebsgrösse ist vorgegeben: 20 Mutterschweine oder 100 Mastplätze oder 10 Abferkelplätze im Ferkelring.
Bei der Fachrichtung Geflügelhaltung sind die branchenüblichen Geräte und technischen Einrichtungen Voraussetzung wie auch die Haltung von mind. 1000 Tieren (Leghennen, Mastpoulet, Truten, Junghennen oder Elterntiere). Oder Betreiben einer Brüterei oder Aufzuchtorganisation oder das Betreiben einer Mastintegration und damit verbundenen Tätigkeiten.
Im Anschluss an die Jahresversammlung zeigte Alfons von Arx, ehemaliger Berufsfachschullehrer, Bilder aus seiner fast 50-jährigen Tätigkeit. Manch ein Anwesender erkannte sich auf einem der vielen Fotos und viel schwelgten in Erinnerung an ihre Ausbildungszeit. Die Skilager, Exkursionen und Outdoorschulstunden waren immer besondere Highlights und sind am besten in Erinnerung geblieben.
16.01.25 / Edgar Kupper, Geschäftsführer SOBV


