Fachbewilligung Pflanzenschutz
Am 1. Januar 2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in der Schweiz in Kraft. Dadurch kommt die neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel, wodurch der Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung möglich ist.
Personen mit einer aktuell gültigen Fachbewilligung müssen sich zwischen dem 03. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 registrieren und die aktuelle Fachbewilligung gegen die Neue eintauschen. Wer den Eintausch innerhalb dieser Frist verpasst, muss die Fachbewilligung neu erwerben (Ausbildung inkl. Prüfung).
Damit die Fachbewilligung ihre Gültigkeit behält, muss innerhalb der 5-jährigen Weiterbildungsperiode eine 8-stündige (Landwirtschaft) oder 4-stündige (Spezialbereich) Weiterbildung besucht werden. Hier gilt ebenfalls, wenn zu wenig Weiterbildungskurse besucht wurden muss die Fachbewilligung neu erworben werden (Ausbildung inkl. Prüfung).
Wer eine Fachbewilligung nach bisherigem Recht besitzt, muss sowohl für den Eintausch (Fristgerecht) wie auch bei den Weiterbildungskursen keine Prüfung ablegen.
Alle weiteren Informationen sowie eine List mit den anerkannten Berufen, welche über eine aktuell gültige Fachbewilligung verfügen, finden sie unter www.permis-pph.admin.ch.
18.06.2025 / Stefanie Jost


