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In den letzten beiden Jahren sind bei der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) vermehrt Gesuche für Strukturverbesserungsbeiträge eingegangen. Einerseits hat die Nachfrage nach Beiträgen für Ökonomiegebäude in der Hügel- und Bergzone im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen, andererseits werden seit 2 Jahren für die sogenannten Umweltmassnahmen Beiträge gesprochen. Diese umfassen folgende Bereiche (Kreisschreiben 2/2021 Bundesamt für Landwirtschaft als PDF):

  • Massnahmen zur Ammoniakreduktion
  • Massnahmen zur Verhinderung von Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt
  • Besondere Anliegen des Heimat- und Landschaftsschutzes
  • Massnahmen zur Produktion und Speicherung nachhaltiger Energie

Die starke Beteiligung der Umweltmassnahmen im Kanton Solothurn ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung. Da aber die Bundesmittel für Strukturverbesserungsbeiträge für den Kanton Solothurn nicht erhöht wurden, führt der Mehrbedarf an Finanzmitteln nun zu Wartefristen bei der Bewilligung und Auszahlungen der Beiträge.
Sollten die Bundesbeiträge im Jahresbudget aufgebraucht sein, muss künftig eine Warteliste geführt werden. Die Bewilligung der Beitragsgesuche erfolgt dabei nach Gesuchseingang und Baubewilligung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Beiträge für Ökonomiegebäude in der Hügel-/Bergzone oder für Umweltmassnahmen beantragt werden.
Wichtig: Für Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen gilt dieses Vorgehen nicht.


Die Geschäftsstelle der SLK weist darauf hin, dass die Gesuche möglichst früh im Planungszeitraum eingereicht werden sollen, da die Vorlaufzeit für Beitragsgesuche, auch ohne allfällige Wartefrist, mindestens 2 bis 3 Monate beträgt. Zudem kann in einem ersten Gespräch mit den Beraterinnen und Beratern der SLK vor der Detailplanung die Finanzierung und die Tragbarkeit besprochen werden. So können unnötige Kosten vermieden werden.
Kontakt: https://www.sobv.ch/landw-kreditkasse.html.

01.12.2022 / Andreas Schwab

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