Fruchtfolgefläche im Kantonsrat
Im Kantonsrat wurde in der Junisession ein parlamentarischer Auftrag betreffend der Einrichtung eines Fruchtfolgeflächenkompensations-Fonds behandelt.
Mit dem Auftrag will die Initiantin die Kompensation von verbrauchter Fruchtfolgefläche (FFF) gerechter und geordneter gestalten sowie das Ziel verfolgen, die Fruchtfolgefläche zu schonen. Der Kommissionssprecher der vorberatenen Kommission Umwelt, Bau und Wirtschaft führte richtig aus, dass die Kompensation nicht zur Schaffung neuer Landwirtschaftsflächen führen soll, sondern es wird bestrebt, qualitativ minderwertiger, von Menschenhand degradierter Boden, aufzuwerten. Durch den Neuaufbau des Oberbodens soll die Qualität des Bodens verbessert und die Fruchtfolgequalität erreicht werden. Die Kompensation wird zur Pflicht, wenn eine Fläche grösser als 2500 m2 eingezont und überbaut wird. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die laufende Richtplanung für die Einzonung grosser Industriegebiete im Gäu (Migros, Murpf, Post). Diese Einzonungen werden rund 25 ha FFF beanspruchen, insofern die dazugehörige Richtplananpassung bewilligt werden sollte. Der Kanton ist aufgrund des Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes verpflichtet, in einem Inventar Flächen festzusetzen, welche sich für eine Kompensation eignen. Die Planung für die Festsetzung solcher Flächen wurde durch die vorgenannten Planprojekte im Gäu ausgelöst. Die geeigneten Flächen, welche sich vorwiegend auf Standorten ehemaliger Kiesgruben befinden, werden in der aktuellen Richtplananpassungen thematisiert. Laut der Antragsstellerin Jeanine Eggs, Grüne, hätte ein Fonds FFF den Vorteil, dass eine Gleichbehandlung von grossen Industriebetrieben mit vielen Finanzmitteln gegenüber kleinen, eher privaten Bauwilligen geschaffen werden könnte. Zudem würde ein Fonds für geordnete Abläufe bei der Kompensation führen und dem Ziel der Schonung der FFF mithelfen, so die Antragsstellerin.
Die Fraktionen von SP, Mitte, GLP, FDP und SVP erachteten die Schaffung eines Fonds FFF als unnötig, da diese Verstaatlichung der Massnahmen-Kompensation zu viel Verwaltungsaufwand und zu intransparenten Verfahren führen würde. Es könnte sogar dazu führen, dass der Verbrauch von FFF durch den Fonds noch angekurbelt würde, so ein Votum. Auch wurde ins Feld geführt, dass kleinere Parzellen unter 25 Aren nicht von einer Kompensation betroffen sind und somit nicht von einer Benachteiligung „kleinerer“ Bauvorhaben gesprochen werden könne. Die klare Mehrheit des Kantonsrats war auch der Überzeugung, dass der Kanton Solothurn alle organisatorischen Grundlagen für eine korrekte Umsetzung der Kompensation erarbeitet hat und auch die nötige fachliche Begleitung der Umsetzung garantiert ist. Im Rat wurde weiter ausgeführt, dass der Kanton nur noch rund 200 Hektar Fruchtfolgefläche auf „Reserve“ habe. Der Bund verlangt im Sachplan Fruchtfolgeflächen 16‘400 Hektaren FFF in Kanton Solothurn. Die genaue Kartierung aller Flächen im Kanton Solothurn ist noch nicht überall erhoben und zudem wird laufend neue Landwirtschaftsfläche mit FFF-Qualität eingezont und verbraucht. Dies wird dazu führen, dass die „Reserve“ an FFF schon bald aufgebraucht ist.
Schliesslich wurde der Auftrag mit 79 zu 8 Stimmen für nicht erheblich erklärt.
18.07.2024/ SOBV


