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DE

Der Kanton Solothurn erfüllt den vorgegebenen Mindestbestand an Fruchtfolgeflächen nur noch knapp. Dies geht der Medienmitteilungen des Regierungsrates vom 5. Juli 2022 hervor. Die Regierung strebt einen noch besseren Schutz der FFF an.

Fruchtfolgeflächen knapp erreicht

Fruchtfolgeflächen gehen immer mehr zurück. Eine neue Erhebung zeigt: Der Kanton Solothurn erfüllt den vom Bund vorgegebenen Mindestumfang nur noch knapp. Die konsequente Schonung der Fruchtfolgeflächen, das heisst der besten Landwirtschaftsböden, ist deshalb weiterhin ein vordringliches Ziel des Regierungsrates. Dieses will er mit neuen Massnahmen und gezielter Information erreichen. Im Kanton Solothurn müssen mindestens 16'200 Hektare Fruchtfolgefläche (FFF) zur Verfügung stehen. So schreibt es der Bund vor. Insgesamt weist der Kanton Solothurn 33'900 Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche aus. Im Jahr 2016 waren davon 16'800 Hektare als Fruchtfolgefläche deklariert, aktuell sind es noch 16'600 Hektare.

Gründe für den Rückgang

Dieser Rückgang hat zwei Gründe: Einerseits ist er eine Folge der Bautätigkeit im Kanton. Andererseits hat der Kanton Solothurn sein Inventar auf Basis von aktuellen und besseren Datengrundlagen und den Kriterien des Bundes neu berechnet. Der vom Bund vorgegebene Mindestumfang von 16'200 Hektaren Fruchtfolgeflächen wird – wenn auch knapp – weiterhin erreicht. Um für die Entwicklung des Kantons Handlungsspielraum zu bewahren, sind folgende Punkte zentral. Zum einen müssen die Reservezonen im Rahmen der Ortsplanungen der Gemeinden noch konsequenter der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Darüber hinaus sind weitergehende Massnahmen zum besseren Schutz unabdingbar. Deshalb sind künftig bei jeder Beanspruchung von FFF zusätzliche Abklärungen nötig: Es ist nachzuweisen, weshalb ein Projekt zwingend FFF beansprucht und wie die optimale Nutzung der Fläche sichergestellt wird. Ab einer Beanspruchung von mehr als 2'500 m² führt der Kanton eine Kompensationspflicht ein. Diese kann insbesondere über eine Auszonung, den Rückbau von bestehenden Bauten und Anlagen mit Wiederherstellung oder über die Aufwertung von Böden, deren Aufbau infolge menschlicher Tätigkeiten stark verändert ist, erfüllt werden. Das neue Merkblatt «Schonung und Kompensation von Fruchtfolgeflächen» unterstützt Bauherren und Planungsfachleute sowie kommunale und kantonale Behörden bei Fragen rund um Fruchtfolgeflächen. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen Massnahmen den Schutz der besten Böden des Kantons Solothurn zu stärken und damit zur langfristigen Ernährungssicherung der Bevölkerung beizutragen. Weitere Informationen: Merkblatt «Schonung und Kompensation Fruchtfolgeflächen (FFF)» Inventar der Fruchtfolgeflächen: Web GIS Client Kanton Solothurn.

Hintergrund

Zu den Fruchtfolgeflächen (FFF) gehören die besten und ertragreichsten Landwirtschaftsböden. Sie sollen für die Schweiz eine ausreichende Versorgungsbasis in «Normalzeiten» sowie in schweren Mangellagen gewährleisten und geniessen deshalb einen erhöhten Schutz. Der Schutz der FFF ist im Raumplanungsrecht verankert. Weiter hat der Bund im Jahr 2020 den Sachplan Fruchtfolgeflächen überarbeitet. Darin sind die jeweiligen kantonalen Mindestkontingente festgelegt, und mit 18 verbindlichen Grundsätzen wird der Schutz der Böden gestärkt. Insbesondere verlangt der Sachplan die Führung eines Inventars der FFF sowie die Einführung einer Kompensationspflicht für den Kanton Solothurn. Auf kantonaler Ebene ist der Schutz der FFF im Richtplan festgelegt. Im Jahr 2020 hat der Kantonsrat der Auftrag von Kantonsrat Edgar Kupper, «Einführung einer Kompensationspflicht bei Fruchtfolgeflächenverbrauch» als erheblich erklärt. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen hat der Regierungsrat im Legislaturplan 2021 bis 2025 die Schonung, beziehungsweise den sorgsamen Umgang mit FFF und den Grundsatz zur Kompensation, aufgenommen.

07.07.2022 / PD

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