Güllelager-Abdeckung: Frist läuft Ende 2025 aus!
Offene Güllelager müssen bis 31. Dezember 2025 abgedeckt sein. Ab 2026 werden Betriebe mit offenen Güllelagern im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) sanktioniert, sofern keine Fristverlängerung gewährt wurde.
Wer noch Massnahmen treffen muss, sollte diese zeitnah umsetzen. In begründeten Fällen kann bis Ende 2025 ein Gesuch um Fristverlängerung beim Amt für Umwelt (AfU) eingereicht werden. Eine Verlängerung kann maximal bis Ende 2029 bewilligt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Abdeckung von Güllelagern in der Regel baubewilligungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht für schwimmende oder teilschwimmende Folien in unauffälligen Farbtönen.
Das AfU hat die betroffenen Betriebe direkt angeschrieben. Falls Sie über ein offenes Güllelager verfügen, aber nicht kontaktiert wurden, können Sie sich an das AfU wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt (032 627 26 64, adrian.diethelm@bd.so.ch), oder für mögliche Investitionshilfen bei der Soloth. Landw. Kreditkasse.
20.03.2025 / Amt für Umwelt


