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Auf jedem Betrieb, auf welche Nutztiere gehalten werden, muss genügend Lagerraum für die Lagerung von Hofdüngern (Gülle, Mist und Silosäfte) vorhanden sein. Der Bund regelt mit der Vollzugshilfe «Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft» diesen Nachweis und den Neubau von Lagereinrichtungen. Im Kanton Solothurn ist eine Lagerkapazität von mindestens fünf Monaten zu gewährleisten. Für die Berechnung der Lagerkapazität wird der Anfall der Tiere, sowie Betriebs- und Haushaltsabwasser mit einbezogen. Im Kanton Solothurn muss jeder Betrieb eine Lagerkapazität von mindestens fünf Monaten nachweisen können. Falls die Lagerkapazität auf dem eigenen Betrieb nicht ausreichend ist, kann auch Lagerraum dazu gemietet werden. Zu beachten ist dabei, dass in jedem Fall sicher eine Lagerkapazität von mindestens 3 Monaten auf dem Betrieb selber bestehen muss.

Durch das Berechnungstool «Berechnung der Lagerkapazität für Hofdüngerlager und Abwasser» können Sie schnell und einfach Ihre Lagerkapazität überprüfen.

Falls Sie zusätzliche Hofdüngerlagen benötigen und diese Mieten müssen, gelten folgende Bedingungen:

  • Die Miete ist vertraglich zu regeln.
  • Das gemietete Objekt hat den geltenden Gewässervorschriften zu entsprechen.
  • Der Vermieter benötigt das entsprechende Lagervolumen nicht selbst.
  • Einlagerung und Entnahme der Gülle ist im Bedarfsfall jederzeit möglich
  • Fahrdistanz zwischen Betrieben und Lager darf nicht mehr als 6 km betragen.

Hier finden Sie eine Vorlage für den Mietvertrag von Hofdüngeranlagen.

Bei einem Bau oder einer Sanierung von Hofdüngerlager gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Rahmen der Strukturverbesserdungsverordnung. Bei Fragen rund um die Unterstützungsmöglichkeiten oder der Berechnung der Lagerkapazität können Sie sich gerne bei dem Beratungsteam der SOBV Dienstleistungen AG melden.

25.09.2025/ Marian Scheidegger

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