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Ende dieses Jahres läuft die fünfjährige Übergangsfrist für das neue Waldgesetz (Art. 21a Arbeitssicherheit) und die neue Waldverordnung aus. Entsprechend müssen ab dem 1. Januar 2022 alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ausführen, eine mindestens zehntägige Ausbildung haben. Diese Vorgaben gelten auch für Lernende und Angestellte. Holzerntearbeiten umfassen Arbeiten mit der Motorsäge, das Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen und Baumstämmen.

Keine Absicherung ohne Kurs

Achtung: Wer keine zehntägige Ausbildung oder Anerkennung der Gleichwertigkeit hat, ist im Falle eines Unfalls nicht abgesichert!

Für die zehntägige Ausbildung finden Sie Kurse unter www.holzerkurse.ch.
In Rücksprache mit der BUL und Agriss sowie den Kantonen mit einer hohen Anzahl Ausbildungsbetriebe mit Privatwald hat Agriprof vom Schweizer Bauernverband folgenden pragmatischen Weg gefunden:
Landwirtschaftliche Berufsbildnerinnen und Berufsbildner dürfen Lernende bei Forstarbeiten anleiten und überwachen, wenn

  • der/die Berufsbildner/in die zehntägige Ausbildungsanforderung erfüllt (oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung für den Basiskurs des Kantons Solothurn hat sowie den Weiterbildungskurs absolviert hat) und
  • die Lernenden die Kurse gestaffelt absolvieren: sie müssen den fünftägigen Basiskurs absolviert haben und den weiterführenden fünftägigen Kurs nach zwei Jahren.
  • die Lernenden dürfen in dieser Zwischenzeit die Arbeiten ausführen, die dem Kursinhalt des Basiskurses entsprechen und so praktische Erfahrung sammeln. Damit sind sie gerüstet für den zweiten fünftägigen Kursteil.

Kurs auch mit viel praktischer Erfahrung

Für die Umsetzung des Waldgesetzes und daher auch für die Gleichwertigkeitsanerkennung sind die Kantone zuständig. Personen, die über viel praktische Erfahrung mit Holzereiarbeiten verfügen, können beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons Solothurn eine Gleichwertigkeitsanerkennung für den Basiskurs Holzernte (ehemaliges Modul E28) beantragen (Formular D). Bedingungen für den Erhalt einer Gleichwertigkeitsanerkennung ist eine bestandene Kompetenzprüfung des Basiskurses. Innerhalb von 2 Jahren muss jedoch so oder so der Weiterführungskurs Holzernte (ehemaliges Modul E29) besucht werden. Wir empfehlen deshalb, trotzdem den gesamten Basiskurs zu absolvieren.

Finanzielle Unterstützung

Der Kanton Solothurn, Amt für Wald, Jagd und Fischerei, unterstützt auf Gesuch hin sowohl den Basiskurs wie auch den Weiterführungskurs für landw. Berufsbildner/-innen mit je CHF 145.00/Tag oder CHF 725.00 pro 5-tägigen Kurs. Bedingung ist der Wohnort im Kanton Solothurn und die Einreichung des Gesuchsformulars mit den notwendigen Unterlagen wie Kopie von Kompetenznachweis, Rechnung und Zahlungsnachweis sowie der Auszahlungsadresse beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei.

Bild: SBV

18.11.2021 / SOBV

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