IK für das Güllefass
Im Zusammenhang mit dem Schleppschlauchobligatorium stehen auf vielen Betrieben grössere Investitionen in die Gülletechnik an. Je nach Grösse und Ausstattung eines Güllefass, entstehen schnell Investitionskosten gegen CHF 100'000. Eventuell muss auch noch der Traktor mit einer Druckluftbremse ausgerüstet werden. Aber wie das Ganze finanzieren? Bei gemeinschaftlich angeschafften Maschinen besteht die Unterstützungsmöglichkeit durch zinsfreie Investitionskredite.
Voraussetzung für die Unterstützung ist der gemeinsame Kauf einer Maschine durch mindestens zwei Landwirte. Es muss dazu ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen werden. In aller Regel bietet sich hier die Form der einfachen Gesellschaft an. Die Laufzeit des Vertrags hat dabei im Minimum die Laufzeit des Investitionskredits zu entsprechen. Natürlich können auch bestehende Maschinengemein- und genossenschaften aber auch Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften profitieren.
Keine Lohnunternehmermaschinen
Die Höher der zinsfreien Kredite beträgt 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten, wobei ein Mindestbetrag von CHF 30'000 erreicht werden muss. Bei einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren muss der Kredit mit mindestens CHF 6'000 im Jahr getilgt werden. Maschinen und Fahrzeuge, die überwiegend für Lohnarbeiten eingesetzt werden, können nicht unterstützt werden.
Weitere Infos zu den Bedingungen für den Erhalt von Investitionskrediten und Strukturverbesserungsbeiträgen sind auf der Homepage des Solothurner Bauernverbands im Bereich «Kreditwesen» zu finden.
Das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse steht für Fragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Bild: Schweizer Bauernverband
09.09.2021/ Adrian Rudolf, SLK


