IK und Beiträge für Stromspeicher angepasst
Per 1.1.2025 hat die Strukturverbesserungsverordnung diverse Anpassungen erfahren. Unter anderem wurde die Unterstützung für Stromspeicher und Solaranlagen angepasst. Neu werden Beitrag und Investitionskredit entsprechend der Speicherkapazität berechnet.
Pro kWh Speicherkapazität beträgt die Unterstützung CHF 200.00 Beitrag und CHF 100.00 Investitionskredit. Solaranlagen, primär zur Eigenversorgung, werden nur mit einem Investitionskredit unterstützt. Dieser bemisst sich auf CHF100.00 pro kW installierter Leistung. Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass Investitionskredite unter CHF 20‘000.00 nicht ausbezahlt werden. Entsprechend ergibt sich in der Regel bei Gesuchen für Solaranlagen oder Speicher, die nicht mit anderen Massnahmen kombiniert werden, kein Investitionskredit.
Unterstützung noch bis Ende 2026
Die maximale Unterstützung sowohl für Speicher als auch für Produktionsanlagen bemisst sich nach dem landwirtschaftlichen Eigenbedarf. So ist eine Speicherkapazität von maximal 60 Prozent des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Tagesbedarfs (inkl. Betriebsleiterwohnung) anrechenbar. Bei Solaranlagen entspricht die unterstützbare Leistung maximal 200 Prozent der notwendigen Leistung zur Deckung des Eigenbedarfs. Sowohl Speicherung als auch Produktion werden noch bis Ende 2026 unterstützt.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse gerne zur Verfügung. Tel. 032 628 60 60.
23.01.2025 / Adrian Rudolf


