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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bewilligt das Amt für Landwirtschaft Solothurn im Sinne einer Notmassnahme die Beweidung von "extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen", von angrenzenden Krautsäumen der Hecken, sowie von "Uferwiesen" vor dem 1. September. Eine Meldung ist keine nötig, ein Vermerk "Beweidung Trockenheit" im Wiesenjournal genügt. Die Regeln der Vernetzung (Rückzugsstreifen bleibt sichtbar) sind weiterhin gültig und zu beachten.

Bitte die folgenden Spezialfälle beachten:

a) Gewässerschutzzonen mit Weideverbot dürfen nicht beweidet werden.

b) Bei Vereinbarungsflächen im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft (MJPNL) wird die Bewirtschaftung in der MJPNL-Vereinbarungen des ARP geregelt; abweichende Nutzungen benötigen eine Ausnahmebewilligung von Seiten MJPNL.

c) Wenn auf ext. Wiesenflächen die erste Nutzung noch nicht erfolgt ist, muss eine Schnittnutzung erfolgen.

d) Grundsätzlich gilt diese Regelung für eine Beweidung unter geeigneten Bodenverhältnissen.

RAUS-Programm mit Laufhof, statt auf der Weide, kann in Eigenverantwortung gemacht werden. Im Auslaufjournal den Vermerk "Trockenheit" anbringen. Eine Meldung ist keine nötig. Die Ausnahmeregelung gilt nur solange, wie die ausserordentliche Situation anhält.

28.07.2022 / zVg Amt für Landwirtschaft Kanton Solothurn

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