Wildschadenverhütung 2025
Das Amt für Jagd, Wald und Fischerei hat die besonders wildschadengefährdeten Gebiete für das Jahr 2025 festgelegt. Betroffen sind vier Jagdgebiete, in welchen die Landwirtschaft die Getreide, Kartoffeln und Maiskulturen vor Wildschaden schützen müssen, insofern diese näher als 50 Meter zum Wald stehen und insofern eine Vergütung des Wildschadens geltend gemacht werden will. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) stellt die Grundsätze der Verhütung und Vergütung von Schäden durch jagdbare und geschützte Wildtiere auf. Dabei gilt in erster Linie der Grundsatz: Verhütung vor Vergütung. Dazu gehören sowohl eine Regulation der Wildtiere auf ein tragbares Mass, als auch zumutbare Verhütungsmassnahmen durch die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren. Das offizielle Informationsschreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei rund um die Verhütungsmassnahmen finden Sie folgend:


