Informationen zu BVD und Blauzungenkrankheit
BVD – Tierverkehr beachten:
Ab dem 1. November 2025 gilt: Prüfen Sie vor Zugängen von Rindern in der TVD den BVD-Status der Herkunftsbetriebe. Verlangen Sie bei Betrieben mit mittlerem (orange Ampelfarbe) oder hohem BVD-Risiko (rote Ampelfarbe) eine vorgängige negative BVD-Virus-Untersuchung der Rinder. Ansonsten droht Ihrer Tierhaltung der Verlust der grünen Ampelfarbe, bzw. des Status BVD-frei. Ein entsprechendes Schreiben des Veterinärdienstes werden Rindviehhalter bis Mitte Oktober 2025 per Post erhalten.
Blauzungenkrankheit:
Bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit lassen Sie ein (bis max. drei) Tiere von Ihrer Tierarztpraxis untersuchen. Verzichten Sie bis zum Vorliegen des Ergebnisses auf Tierverkehr. Beim Nachweis des Blauzungenvirus ist das Laborergebnis Grundlage einer möglichen Entschädigung von Tierverlusten (ein positiver Virusnachweis pro Betrieb pro Kalenderjahr ist Voraussetzung). Bei BTV-3 und -8 gibt es keine Sperrmassnahmen seitens des Veterinärdienstes, Sie erhalten jedoch eine Information auf dem Postweg.
09.10.2025 / Veterinärdienst Kanton Solothurn


