Informationsanlass Massnahmenpaket Pa.Iv. 19.475
Am 5. Juli 2022 hat ein Informationsanlass zu den kommenden Änderungen der Direktzahlungsmassnahmen stattgefunden. Dieser wurde von rund 200 Landwirtinnen und Landwirten sehr gut besucht. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 19.475) gibt es zahlreiche neue Massnahmen und Änderungen in der Direktzahlungsverordnung, darunter ein ganzes Massnahmenset bei den Produktionssystembeiträgen.
Die beigefügte Präsentation gibt Ihnen einen Überblick über die Neuerungen. Die Faktenblätter der Agridea zeigen die Massnahmen im Detail ausführlich auf. Die beiden Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite.
Im Hinblick auf die Anmeldung der neuen Massnahmen in der kommenden Herbsterhebung ist es wichtig, dass Sie sich auch anhand der angefügten Dokumente gut informieren, in welchen Massnahmen für Sie ein Einstieg möglich ist und auch Sinn macht. Eine vorsorgliche Anmeldung kann angezeigt sein, auch wenn Unsicherheiten bestehen. Wenn es sich bis zu den Frühlingserhebung herausstellt, dass die angemeldete Massnahme für den Betrieb nicht effektiv ist oder nicht passen sollte, können diese bei der Frühlingserhebung wieder abgemeldet werden.
Der SOBV ist zusammen mit dem SBV daran, bei einigen Massnahmen mit den massgebenden Stellen zu verhandeln, dass diese vor Einführung noch der Praxis angepasst werden. Auch ist man daran, die geforderte Ausdehnung der Biodiversitätsflächen im Ackerbau noch einmal im Grundsatz zu diskutieren und für die Branche akzeptable Lösungen herbeizuführen.
21.07.2022 / Edgar Kupper, SOBV


