Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE

Mit der total revidierten Strukturverbesserungsverordnung, die per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird der Zugang zu Investitionshilfen, insbesondere für Pächter und Pächterinnen innerhalb der Familie, vereinfacht.

Investitionshilfen für bauliche Massnahmen können neu auch an Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen gewährt werden, die den Betrieb von Familienangehörigen gepachtete haben. Voraussetzung für die Gewährung von Strukturverbesserungsbeiträgen ist ein Baurecht sowie ein Pachtvertrag über 20 Jahre.

Ökomassnahmen gehen auch ohne Baurecht

Wird nur ein Investitionskredit gewährt, so genügt ein Pachtvertrag über die Laufzeit des Kredits. Gleiches gilt für Struktruverbesserungsbeiträge, die für Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion (Abdeckung von Güllegruben, Füll- und Waschplätze, usw.) gewährt werden. Wird auf ein Baurecht verzichtet, so ist ein Vertrag über die Investitionen des Pächters gemäss LPG (Landwirtschaftliches Pachtgesetz) notwendig. Bei Investitionskrediten gilt es zudem zu beachten, dass eine Grundpfandsicherheit erstellt werden muss.

Gewerbekauf wird vereinfacht

Eine weitere Änderung betrifft die Starthilfe. Bis anhin musste der Betrieb in der Familie bis zum 35. Altersjahre durch den Starthilfebezüger oder die Starthilfebezügerin zu Eigentum übernommen werden. Diese Bestimmung fällt nun weg.
Der Kauf eines Gewerbes auf dem freien Markt durch Pächter und Pächterinnen kann mit einem Investitionskredit in der Höhe von 50 % des Kaufpreises unterstützt werden. Voraussetzung war bis anhin, dass der Betrieb vor dem Kauf mindestens 6 Jahre gepachtet wurde. Diese Frist wird nun auf 1 Jahr gekürzt.

Für Fragen steht Ihnen das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse unter slk@sobv.ch oder 032 628 60 60 gerne zur Verfügung.

22.12.2022 / Adrian Rudolf

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen