Investitionskredite und Beiträge – wie funktioniert es?
Wer einen Betrieb übernimmt, ein Bauprojekt plant oder eine Umschuldung vornehmen will, hat die Möglichkeit, bei der Soloth. Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) ein Gesuch für Investitionshilfen zu stellen.
Wer kann ein Darlehens- und Beitragsgesuch stellen?
Jede ausgebildete Landwirtin und jeder ausgebildete Landwirt (EFZ) kann Investitionshilfen und Beiträge beantragen, sobald er als Selbständigerwerbender auf dem Betrieb gilt. Wer über keine abgeschlossene Grundausbildung EFZ verfügt, kann ein Gesuch stellen, sofern er während drei Jahren eine eigene und erfolgreiche Betriebsführung anhand der Buchhaltungen vorweist. Voraussetzung des Betriebes ist, dass er mindestens ein Arbeitsaufkommen von 1.0 SAK aufweist.
Was kann unterstützt werden?
Als erstes wird meist die Starthilfe beantragt. Sie soll jungen Landwirten als Startkapital in die selbständige Erwerbstätigkeit dienen. Der Betrieb muss entweder in Eigentum übernommen oder gepachtet werden. Auch die Errichtung einer Generationengemeinschaft berechtigt zum Bezug von Starthilfedarlehen. Das Gesuch muss zwingend vor dem 35. Geburtstag gestellt werden. Häufig werden mit der Starthilfe das Inventar oder der Kauf des Landwirtschaftsbetriebes mitfinanziert.
Bauliche Massnahmen werden in Form von Investitionskrediten und ab der Hügelzone auch mit Beiträgen unterstützt. Landwirte können diese zur Mitfinanzierung bei Neu- und Umbauten sowie dem Kauf eines Betriebsgebäudes anstelle eines Neubaus beantragen. Bei Pachtbetrieben ist die Unterstützung von baulichen Massnahmen oder der Kauf des Pachtbetriebes unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Beiträge und Investitionskredite gibt es auch für die Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion wie unter anderem für Füll-/Waschplätze für Feldspritzen oder für Abdeckungen von bestehenden Güllengruben. Die Beiträge gibt es bei diesen Massnahmen auch in der Talzone.
Die sogenannten Betriebshilfedarlehen können für die Umschuldung von verzinslichen Schulden oder bei unverschuldeter finanzieller Bedrängnis beantragt werden. Bei einer Umschuldung können verzinsliche Schulden abgelöst werden. Eine Umschuldung ist höchstens alle 3 Jahre möglich. Eine finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn der Gesuchsteller vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es muss eine verzinsliche Ausgangsverschuldung von mehr als 50% des Ertragswertes vorliegen.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Ausführlichere Informationen zu den Investitions- und Beitragshilfen finden Sie im Merkblatt zu Investitions- und Beitragshilfen unter https://www.sobv.ch/landw-kreditkasse.html. Das Gesuchsformular sowie das Betriebskonzept können ebenfalls dort heruntergeladen werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Beratungsteam der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse gerne zur Verfügung (032 628 60 60, slk@sobv.ch).
6.7.2023 / Andreas Schwab


