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Der Vorstand des SOBV fasste an seiner Sitzung die Ja- Parole zur BVG Vorlage.

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten.

Bäuerinnen und Landfrauen stark betroffen

Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen vor allem auch aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen. Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

05.09.2024 / SOBV

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