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Das wertvolle Kulturland im Umfang von 29 Hektaren oberhalb des Flughafenareals und nordöstlich der Hundsackerbrücke wird aus dem kantonalen Richtplan, wo dieses als Entwicklungsgebiet Industrie definiert war, hinausgenommen und bleibt Landwirtschafsland.

Der grossflächige Planungsperimeter des «Masterplan Grenchen-Bettlach» haben den SOBV wie auch die Grenchner Landwirte dazu veranlasst, nach Bekanntmachung der Planung mit den zuständigen Behörden des Bau- und Justizdepartements (BJD), des Amtes für Raumplanung und der Stadt Grenchen intensive Gespräche zu führen. Auch wurde am SOBV Anlass «Raumplanung und Landwirtschaft» vom 18. September 2024 in Kestenholz der Masterplan Grenchen-Bettlach und der damit zusammenhängende Landverbrauch thematisiert. Dort wurde auch erstmal aufgezeigt, welche Gebiete allenfalls aus der Richtplanung entlassen werden und somit Landwirtschaftsland bleiben. Die Hauptforderung von SOBV und den Grenchner Bauern war, dass die grossen nicht eingezonten Landflächen im südlichen (oberhalb Flughafenareal) und nordöstlichen (östlich Hundsackerbrücke) Perimeter des Masterplans landwirtschaftliches Kulturland bleiben und aus dem kantonalen Richtplan hinausgenommen werden, wo sie als Entwicklungsgebiet Industrie vorgesehen waren. Zudem wird gefordert, dass bereits bestehende Industrie- und Gewerbezonen mit einer verdichteten Bauweise optimal genutzt werden, bevor weitere Grünflächen, wenn diese auch bereits eingezont sind, bebaut werden. Auch wird vom SOBV und den Grenchner Landwirten gefordert, dass die rund 7 Hektar grosse Reservezone, welche zum sogenannten Industriepark zugeschlagen werden soll, möglichst lange noch landwirtschaftlich genutzt werden kann. Nach weiteren Gesprächen des SOBV Mitte Oktober mit den zuständigen Behörden des BJD und des Amtes für Raumplanung wurde bestätigt, was sich in den vorangegangenen Verhandlungen bereits abgezeichnet hatte: Das rund 20 Hektaren grosse Landwirtschaftsgebiet nördlich des Flughafenareals und das rund 9 Hektaren grosse Landwirtschaftsgebiet nordöstlich der Hundsackerbrücke wird aus dem kantonalen Richtplan anlässlich der Richtplananpassung 2024 hinausgenommen und werden somit nicht mehr Bestandteil der weiteren Entwicklungsplanung für Industrie sein. Dieses Ergebnis hat der Vorstand des SOBV mit Freude zur Kenntnis genommen und ist froh, dass die «Planung mit grosser Kelle» anlässlich der Richtplanung 2003 mit der Überprüfung «Masterplan» jetzt revidiert und bereinigt wird. Der SOBV wird die vorgesehene Richtplananpassung und Entwicklung im Raum Grenchen-Bettlach weiterhin kritisch begleiten und sich bei der Vernehmlassung entsprechend äussern und die bereits deponierten Ansprüche der Landwirtschaft einbringen.

31.10.2024 / Edgar Kupper, Geschäftsführer SOBV

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