Mit Abdeckung nicht zuwarten
Die Abdeckung von offenen Güllegruben wird aktuell mit einem Strukturverbesserungsbeitrag von CHF 60.00 pro m2 unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes Beitragsgesuch vor der Realisierung des Projekts bewilligt wurde. Bei den Strukturverbesserungsbeiträgen bestehen vom BLW für die Kantone festgelegte Kontingente. Sind diese ausgeschöpft, können im entsprechenden Jahr keine weiteren Projekte mehr mit Beiträgen unterstützt werden. Dies bedeutet auch, dass mit dem Bau nicht begonnen werden darf, da ansonsten der Anspruch auf die Beiträge verloren geht. Werden viele Gesuche für die Abdeckung von Güllegruben erst im letzten Moment eingereicht, so ist davon auszugehen, dass nicht mehr für alle Beiträge zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Planung lohnt sich also!
Mehr Gesuche wegen Umweltmassnahmen
Grundsätzlich hat sich mit den neu eingeführten Umweltmassnahmen (Füll- und Waschplätze, Rückbauten von Gebäuden, usw.), die auch in der Talzone gewährt werden können, Anzahl an Gesuchen und der Bedarf an Strukturverbesserungsbeiträgen erhöht. Teilweise können solche Massnahmen schon nach kurzer Planungsphase umgesetzt werden. Daher ist hier eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Kreditkasse besonders wichtig. Zum einen für einen verzögerungsfreien Ablauf, aber auch um die bestehenden Vorgaben für die Massnahmen zu klären.
Je früher in der Planungsphase ein Kredit- und Beitragsgesuch bei der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse eingereicht wird, desto eher können Wartezeiten vermieden werden. Das Einreichen eines Gesuches ist kostenlos. Noch fehlende (Plan-)Unterlagen können auch nachgereicht werden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse gerne zur Verfügung. Tel. 032 628 60 60.
31.03.2022 / Adrian Rudolf


