Mit Vorsorgelösungen frühzeitig vorsorgen
Wer einen Landwirtschaftsbetrieb führt, trägt eine grosse Verantwortung. Das tägliche Handeln des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin trägt zu einem geordneten Alltag auf dem Betrieb bei. Was aber, wenn dieses Handeln eines Tages verstummt oder eingeschränkt ist? Für die Hinterbliebenen folgen schwere Zeiten. Zeiten, in denen es schwierig ist, die Handlungsfähigkeit des Betriebes und den Alltag aufrecht zu erhalten. Umso wichtiger scheint es, bereits früh mit geeigneten Instrumenten dafür zu schauen, bei Ausnahmesituationen für Betrieb und Familie bestmöglich vorzusorgen.
Mit einer erweiterten Vorsorge werden drei Hauptziele verfolgt:
- Ein geordneter Alltag in Ausnahmesituationen schaffen.
- Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten.
- Die Vermögensverteilung steuern.
Bei Invalidität nehmen eine Patientenverfügung sowie ein Vorsorgeauftrag den Nahestehenden grosse Lasten und Entscheidungen ab. Während es sich bei der Patientenverfügung um medizinische Themen (Organspende, Autopsie, lebenserhaltende Massnahmen, usw.) im Falle einer Handlungsunfähigkeit handelt, regelt der Vorsorgeauftrag die Beistandschaft, wenn der oder die Betroffene nicht mehr handlungsfähig ist. Ohne Vorsorgeauftrag übernimmt die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Aufgabe.
Bei Todesfall sind es Ehevertrag, Erbvertrag sowie Testament, mit denen insbesondere die Vermögensverteilung beeinflusst werden kann. Eine möglichst hohe Vermögenszuweisung an die Ehepartnerin oder den Ehepartner sichert den Fortbestand des Betriebes sowie die vorübergehenden Privatausgaben der hinterbliebenen Familie und ist daher sehr wichtig.
Oft vergessen geht die Zeit zwischen Todesfall und Erbteilung. Nach dem Tod und bis zum Zeitpunkt der Erbteilung erlöschen die Vollmachten der Bankkonti. Einfach gesagt, diese werden gesperrt. Lediglich Zahlungen im Zusammenhang mit dem Todesfall (z.B. Grabstein) können noch über die Konti des oder der Verstorbenen abgewickelt werden. Jedoch bietet sich auch hier eine Lösung, für die bereits vorsorgend geschaut werden sollte. So ist ein Konto, das auf die Namen beider Ehegatten oder Lebenspartner lautet, zu eröffnen, wobei auch beide einzelberechtigt sein sollen. Dieses Konto weist im Idealfall immer einen Saldo aus, der für sechs bis acht Monate – sprich in etwa für die Zeit, zwischen Tod und Erbenverhandlung – reicht, um private und betriebliche Ausgaben tätigen zu können.
Die erweiterte Vorsorge empfiehlt sich für alle Personen, um den Alltag in Ausnahmesituationen soweit möglich zu regeln und aufrecht zu halten. Natürlich sind die Vorsorgelösungen je nach Situation und Lebenslage sehr unterschiedlich. Zudem müssen gewisse Formalitäten zwingend eingehalten werden. Die Beraterinnen und Berater der SOBV Dienstleistungen AG stehen für Auskünfte bezüglich erweiterter Vorsorge gerne zur Verfügung und unterstützen bei der Ausarbeitung der verschiedenen Vorsorgedokumenten.
20.05.2021/ Adrian Kohler


