Nationale Meldepflicht Erdmandelgras
Per 01.01.2026 gilt neu eine nationale Meldepflicht bei Erdmandelgrasbefall. Im Kanton Solothurn ist dies nichts neues, hier gilt bereits eine kantonale Meldepflicht.
Das Erdmandelgras ist ein invasiver Neophyt, der die einheimischen Pflanzenarten verdrängt. Mit der Meldepflicht soll die Verbreitung verhindert und eine Bekämpfung ermöglicht werden. Die Meldung erfolgt via Fachstelle Pflanzenschutz (Wallierhof) und wird im Web-Gis eingezeichnet. Alternativ dazu gibt es ein Invasiv-App, welche mit der Erdmandelgraskarte synchronisiert ist. Der direkte Link auf die kantonale Seite finden Sie hier.
Zusätzlich gibt es eine offizielle Website von Agridea, welche sich mit dem Erdmandelgras beschäftigt. Der direkte Link finden Sie hier.
Weiterhin ist das grösste Problem nebst der Pflanzenverdrängung, die Bekämpfung des Neophyten. Aus diesem Grund ist auch eine Meldung an den Lohnunternehmer unerlässlich.
Die Bekämpfung zielt vor allem in erster Linie darauf ab, der Schaden auf der eigenen Parzelle möglichst klein zu halten. Dafür gibt es verschiedene Methoden.
- Fläche am Schluss bearbeiten
- Maschinen auf der befallenen Fläche gründlich reinigen.
- Wascherde auf befallene Parzelle zurückführen.
- Vorsicht vor Übernahme von betriebsfremder Erde, Kompost oder Setzlinge.
- Blüte verhindern.
- Betroffene Fläche ausgraben /-baggern und in Kehricht oder Deponie entsorgen.
04.12.2025 / Matthias Widmer, SOBV Dienstleistungen AG


