Neu: Beiträge zur Prämienverbilligung von Ernteversicherungen
Neu: Beiträge zur Prämienverbilligung von Ernteversicherungen
Ab Januar 2025 werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamtes für Landwirtschaft Beiträge zur Prämienverbilligung von Ernteversicherungen gewährt, um die Risiken von Trockenheit und Frost besser abzudecken. Diese Massnahme ist auf acht Jahre befristet und deckt maximal 30 % der Prämienkosten.
Die Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (VPEV) regelt die Umsetzung. Die Eckpunkte dazu sind seit Anfang Dezember 2024 auf der neuen BLW-Website aufgeschaltet. Der Antrag und die Auszahlung der Beiträge zur Prämienverbilligung werden über die Versicherer abgewickelt.
Link: https://www.blw.admin.ch/de/praemienverbilligung-ernteversicherungen
06.02.2025 / Bundesamt für Landwirtschaft


