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Mit dem Inkrafttreten des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2025 per 1. Januar 2026 gibt es eine Anpassung der Vorschriften zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers im Kanton Solothurn. Das Amt für Landwirtschaft hat entschieden, das Auftreten des Schädlings zu überwachen und damit den Anbau von Mais nach Mais im Kanton Solothurn zu ermöglichen.

Die neue Regelung bietet unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für den Anbau von Mais nach Mais, gleichzeitig aber auch nur eine beschränkte Sicherheit für die langfristige Planung in der Fruchtfolge.

Voraussetzungen für Mais-nach-Mais im Jahr 2026

Gemäss der ab 1. Januar 2026 gültigen Regelung, kann der Kanton den Anbau von Mais nach Mais erlauben, wenn zwei Hauptbedingungen erfüllt sind:

  1. Vorkultur: Der erste Mais muss auf eine Wiese folgen.
    • Für Landwirtinnen und Landwirte, die 2026 Mais auf einer Parzelle anbauen möchten, auf der bereits 2025 Mais stand, muss die Parzelle im Jahr 2024 eine Wiese als Vorkultur gehabt haben.
    • Die Wiese muss dabei zwingend als Hauptkultur im GELAN ausgewiesen worden sein (Schema: 2024 Wiese - 2025 Mais - 2026 Mais).
  2. Fallenzahlen: Die Anzahl von 250 Maiswurzelbohrer-Käfern pro Falle darf in der entsprechenden Region nicht überschritten werden.

Aktuelle Situation im Kanton Solothurn

Da in diesem Jahr (2025) im gesamten Kanton Solothurn in keiner Falle mehr als 250 Fänge verzeichnet wurden, ist ein Anbau von Mais nach Mais nach Wiese im Jahr 2026 in allen Regionen des Kantons Solothurn möglich. Im Gegensatz zur früheren Regelung müssen die Fallenfänge aus angrenzenden Kantonen nicht mehr berücksichtigt werden.

Jährliche Beurteilung notwendig

Da das Auftreten des Maiswurzelbohrers sehr schwankend ist, muss die Situation jedes Jahr neu beurteilt werden. Das Amt für Landwirtschaft wird über die Pflanzenschutzfachstelle ein kantonweites Fallennetz betreuen. Es wird weiterhin ein jährliches Schreiben geben, welches über die Fallenfänge und den Entscheid zum Anbau von Mais nach Mais informieren wird. Es ist dabei möglich, dass für gewisse Regionen der Anbau von Mais nach Mais im Jahr 2027 wieder verboten sein könnte.

Bei Fragen hilft die Pflanzenschutzfachstelle des Kantons Solothurn weiter (Tel. 032 627 99 11).

20.11.2025 / pd

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