Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb- Was muss beim Bewilligungsverfahren beachtet werden?
Schlafen im Stroh, eine Besenwirtschaft, ein Lohnunternehmen, eine kleine Schreinerei oder eine Metzgerei sind einige Beispiele für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe auf Landwirtschaftsbetrieben. Diese nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe in Landwirtschaftszonen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben nach Art. 24b RPG und Art. 40 RPV.
Plant ein Betriebsleiter, einen neuen Betriebszweig dieser Art aufzubauen, muss als grundlegendes Kriterium der Betrieb ein landw. Gewerbe (Kanton Solothurn mind. 0.75 SAK) darstellen. Anschliessend kann nur eine Bewilligung für den Nebenbetrieb erteilt werden, wenn dieser innerhalb des Hofareals liegt, die Bewirtschaftung des landw. Gewerbes durch den Nebenbetrieb nicht gefährdet wird und der Hofcharakter im Wesentlichen erhalten bleibt.
Zum einen gibt es Nebenbetriebe mit einem sogenannt «engen sachlichen Bezug» zum Landwirtschaftsbetrieb. Ein enger Bezug setzt grundsätzlich voraus, dass es sich um eine Aktivität oder eine Dienstleistung handelt, die nur von einem landwirtschaftlichen Betrieb angeboten werden kann. In diesem Fall ist eine massvolle bauliche Erweiterung bis zu 100 m2 zulässig. Zudem darf Personal allein für den Nebenbetrieb angestellt werden, sofern die Betriebsleiterfamilie den überwiegenden Teil der Arbeit leistet.
Auf der anderen Seite gibt es Nebenbetriebe ohne engen sachlichen Bezug. Ein typisches Beispiel dafür ist ein Lohnunternehmen. Um eine Bewilligung für einen Nebenbetrieb dieser Art zu erhalten, muss dargestellt werden, dass das Gewerbe langfristig auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen ist. Zudem dürfen solche Nebenbetriebe nur innerhalb nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen entstehen und es darf kein Personal ausschliesslich für den Nebenerwerb angestellt werden.
| Mit engem sachlichem Bezug | Ohne engem sachlichem Bezug |
|---|---|
| Verarbeitung ausschliesslich eigener Produkte |
Verarbeitung von Produkten Dritter |
| - Agrotourismus: Besenwirtschaft, Schlafen im Stroh, Gästezimmer etc. - Sozialtherapeutische und pädagogische Angebote: Leben auf dem Bauernhof (Ohne Therapieeinrichtungen) |
-Lohnunternehmen - Landmaschinenwerkstatt - Buchhaltungsbüro - Kleine Schreinerei |
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Bild: BauernZeitung
22.08.2024/ Marian Scheidegger, SOBV Dienstleistungen AG


