Nitratprojekt Niederbipp – Gäu – Olten: Weiterentwicklung der Massnahmen
Die Kantone Solothurn und Bern reichten im Dezember 2020 beim Bundesamt für Landwirtschaft das Projektgesuch für die 4. Projektperiode von 2021 bis 2026 ein. Dieses Gesuch wurde vom Bund gutgeheissen, somit kann das Nitratprojekt Niederbipp-Gäu-Olten bis mindestens 2026 weitergeführt werden.
Die bisher umgesetzten Massnahmen sind wichtig und richtig und konnten einen weiteren Anstieg der Nitratwerte verhindern. Dank dieser Massnahmen und dank der freiwilligen Beteiligung fast aller Betriebe im Projektgebiet konnte erreicht werden, dass in keiner der Gäuer Trinkwasserfassungen je der Höchstwert für Trinkwasser von 40 mg Nitrat/l überschritten wurde. Leider führten die Massnahmen bis heute aber nicht dazu, dass eine deutliche Senkung der Nitratwerte im Grundwasser erreicht werden konnte.
Ein wichtiger Grund für den vermeintlich ausbleibenden Erfolg ist das hohe Grundwasseralter im Gäu: Es dauert rund 20 Jahre, bis ein Regentropfen, der auf die Landoberfläche fällt, in ein Grundwasserpumpwerk gelangt. Entsprechend viel Geduld braucht es, bis sich Massnahmen der Landwirtschaft auch positiv im Grundwasser auswirken können.
Das Amt für Umwelt liess in den letzten Jahren die Wirkung der heutigen Massnahmen wissenschaftlich untersuchen. Heute ist der Nitratindex die Hauptmassnahme im Nitratprojekt zur Reduktion der Nitratauswaschung im Acker- und Futterbau. Der Nitratindex wurde in den 1990er Jahren entwickelt und seither nahezu unverändert im Nitratprojekt angewendet. Der Index reduziert die Nitratauswaschung im Ackerbau durch eine angepasste Fruchtfolge und Bewirtschaftung. Die Forschung zeigte aber, dass der Nitratindex als Instrument nicht ausreichend wirksam ist, um das geforderte Qualitätsziel im Grundwasser jemals erreichen zu können: Trotz der Massnahmen sind die Nitratverluste ins Grundwasser nach wie vor zu hoch. Zudem bildet der Nitratindex die heutigen Betriebsausrichtungen und Anbausysteme ungenügend ab und entspricht nicht mehr dem heutigen agronomischen Kenntnisstand. Das wesentlichste Defizit des heutigen Nitratindexes ist, dass er weder die Düngung einbezieht, noch die erhebliche Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenspeicher berücksichtigt. Bei der Entwicklung des Nitratindexes ging man davon aus, dass die damals ebenfalls eingeführten Bestimmungen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) zur Reduktion der Stickstoffüberschüsse aus der Düngung ausreichend sind. Heute ist anerkannt und durch die Forschung bestätigt, dass in Nitratproblemgebieten der ÖLN alleine nicht ausreicht, um die Stickstoffüberschüsse auf ein grundwasserverträgliches Niveau zu senken.
Gestützt auf die Forschungsergebnisse werden nun die heutigen Nitratmassnahmen nach neustem Stand der agronomischen Forschung überarbeitet und weiterentwickelt. Angestrebt wird ein neues Massnahmenpaket, das einerseits die Bedürfnisse der heutigen Landwirtschaft berücksichtigt und damit der Landwirtschaft eine flexible, dem Markt und den betrieblichen Veränderungen angepasste Entwicklungsperspektive ermöglicht, gleichzeitig aber die notwendigen Massnahmen beinhaltet, um das Qualitätsziel im Grundwasser erreichen zu können. Um das Qualitätsziel zu erreichen, muss insbesondere die Düngung einbezogen werden. Das von einer Expertengruppe (Agroscope, TerrAquat, HAFL und FibL) vorgeschlagene neue Massnahmenpaket setzt deshalb primär bei der Düngung an, um die heutigen Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Die Düngung soll künftig gemäss parzellenspezifischen Düngeempfehlungen erfolgen, die beispielsweise auf Messwerten aus Bedarfsmessungen oder regionalen Kampagnen sowie auf Stickstoffbilanzen beruhen. Die Fruchtfolgeplanung soll künftig ebenfalls parzellenbezogen und nicht mehr wie bisher im Nitratindex gesamtbetrieblich erfolgen, zudem soll sie die gesamte Dauer der Fruchtfolge umfassen. In die Erarbeitung des neuen Massnahmenpaketes sind Vertreter der Landwirtschaft aus dem Nitratgebiet, die Verwaltung sowie die landwirtschaftliche Beratung beider Kantone, die Wasserversorgungen und die regionalen wie auch kantonalen Landwirtschaftsverbände beider Kantone eng einbezogen.
Das neue Massnahmenpaket soll zu keinen grösseren Ertrags- oder Qualitätsverlusten führen. Eine produktive Landwirtschaft und die Zielerreichung bei der Grundwasserqualität sollen dadurch gleichermassen möglich sein. Das neue Massnahmenpaket wird in den nächsten drei Jahren konkretisiert und so ausgearbeitet, dass es ab Beginn der 5. Projektperiode (ab 2027) im Nitratprojekt schrittweise eingeführt und den heutigen Nitratindex ablösen kann.
Noch während der 4. Projektperiode sollen die Betriebe mit einer Übergangslösung an die parzellenspezifische Düngeplanung herangeführt werden. Der Nitratindex als Grundmassnahme wird aber bis Ende dieser Projektperiode (2026) vorerst weitergeführt. Der Nitratindex soll jedoch um den zentralen Aspekt der parzellenspezifischen Düngung erweitert werden (Düngung nach der «Nmin-Methode» oder der «Methode der korrigierten Normen» gemäss den Grundlagen für die Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz; GRUD 2017). Den Betrieben, die auf eine standortangepasste und parzellenspezifische Düngung vorerst verzichten wollen, soll als Düngemassnahme eine pauschale Reduktion der Normdüngung gemäss GRUD angeboten werden.
Für weitere Fragen:
Projektleitung Amt für Umwelt: Rainer Hug; rainer.hug@bd.so.ch / Tel.: 032 627 25 34
Beraterin Wallierhof (Kt. SO): Corinna Pünter; corinna.puenter@vd.so.ch / Tel.: 032 627 99 54
Berater Inforama (Kt. BE): David Burkhalter; david.burkhalter@be.ch / Tel.: 031 636 17 26
Infoschreiben 2023 zum Nitratprojekt Niederbipp – Gäu – Olten
06.07.2023 / Rainer Hug, Amt für Umwelt


