Parolenfassung SOBV
Der SOBV hat die Parolen für die Volksabstimmung vom 28. September gefasst. Beim Hochwasserschutzprojekt Dünnern wurde Stimmfreigabe beschlossen. Bei der Vorlage betreffend Abschaffung des Eigenmietwerts hat der SOBV die Ja Parole gefasst.
Mit dem Projekt Hochwasserschutz Dünnern, Oensingen bis Olten, hat sich der SOBV und der landwirtschaftliche Bezirksverein Gäu-Untergäu seit Beginn der Planung vor fast 10 Jahren intensiv befasst und sich auch intensiv eingebracht. Ziel war immer, den Verbrauch von Landwirtschaftsland für dieses Projekt möglichst tief zu halten oder ein Landverlust ganz zu verhindern. Die im Planungsprozess involvierten Landwirtschaftsvertreter haben unter anderem auch das Projekt als Ganzes in Frage gestellt und bezweifelt, dass ein so umfassender Eingriff beim Dünnerngerinne überhaupt gegeben ist, da seit der Dünnernkorrektion in den 1930 Jahren kein Hochwasserereignis eingetreten ist. Die vorgelegten Studien betreffend Hochwasserschutz konnten aber nicht widerlegt werden und der SOBV nimmt zur Kenntnis, dass das Projekt aus Sicherheitsgründen und zur Verhinderung von grossen Schäden umgesetzt werden will. Mit Interventionen beim federführenden Amt, mit Vorstössen auf politischer Ebene und durch Einbringen von diversen Lösungsvorschlägen während der ganzen Projektierungsphase konnte von Landwirtschaftsseite erreicht werden, dass der Landverbrauch reduziert wurde, von anfänglich 23.5 ha auf jetzt rund 10 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN). Rund 5 ha der LN befindet sich aber zukünftig am oberen Böschungsrand der Dünnern, welcher nur bedingt landwirtschaftlich nutzbar ist aber sich eignet, die ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaftsbetriebe anzulegen. Die Betroffenheit der Landwirtschaft durch das Projekt Hochwasserschutz ist nach wie vor bedeutend, wenn diese auch durch weniger Landverbrauch etwas entschärft werden konnte. Insbesondere im Gebiet Gäu, wo die Landwirtschaft laufend mit verschiedensten landverbrauchenden Projekten von Siedlungs- Gewerbe- Industrie- und Infrastrukturbauten konfrontiert ist, bedeutet der Ausbau des Dünnerngerinnes ein weiterer starker Eingriff. Die Landwirtschaft verliert einmal mehr sehr wertvoller Ackerboden, die meiste Fläche ist Fruchtfolgefläche, und ist während der langen Bauphase mit Einschränkung der Bewirtschaftung der angrenzenden Felder konfrontiert. Der Vorstand des Solothurner Bauernverband würdigt auf der einen Seite die Möglichkeit der offenen Mitwirkung und Einbindung der landwirtschaftlichen Anliegen bei der Projekterarbeitung und die Bereitschaft der Bauherrin, das Dünnernprojekt möglichst landwirtschaftsverträglich zu gestalten. Auf der anderen Seite werden trotz Anpassung des Projekts einmal mehr eine bedeutende Fläche bestes Ackerland verbraucht und für immer der Lebensmittelproduktion entzogen. Die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe verlieren so einen Teil ihrer Existenz. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat der Vorstand SOBV Stimmfreigabe beschlossen.
Eigenmietwert abschaffen
Die Vorlage der eidg. Abstimmung betreffend der Objektsteuer für Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften soll den Weg ebnen, um die Eigenmietwerte abzuschaffen. Davon profitieren insbesondere Hauseigentümer, welche schuldenfrei sind und somit keine Möglichkeiten haben, um das fiktive steuerbare Einkommen eines Eigenmietwertes durch Schuldzinsen zu optimieren. Dies käme vielen Rentnerinnen und Rentnern zugute, welche ihre Altersvorsorge in Wohneigentum angelegt haben und daher tiefe Renteneinkommen ausweisen. Sie würden nicht mehr durch ein fiktives Einkommen wie den Eigenmietwert steuerlich belastet. Davon profitiert insbesondere auch die abtretende Generation in der Landwirtschaft. Die ohnehin häufig tiefen Altersrenten und somit tiefen Einkommen werden nicht noch durch mehr Steuerforderungen belastet. Landwirte, welche ihre Liegenschaften im Geschäftsvermögen halten, müssten weiterhin einen Eigenmietwert als Naturaleinkommen dem Geschäftsertrag gutschreiben und den Privatausgaben belasten. Die Gewinnungskosten sind weiterhin abzugsfähig und dem Geschäftsaufwand zu belasten. Für vermietete und verpachtete Liegenschaften im Privatvermögen wären ebenfalls weiterhin alle Gewinnungskosten abzugsfähig. Nicht mehr abzugsfähig wären Schuldzinsen und Unterhaltskosten für selbstbewohntes Wohneigentum im Privatvermögen. Aus diesen Gründen hat der Vorstand SOBV die Ja-Parole gefasst.
21.08.2025 / SOBV


