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Vom 15.11.2024 bis am 15.2.2025 dürfen im Acker- und Futterbau keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Es ist daher an der Zeit, den Spritzmittelschrank aufzuräumen. Im Jahr 2024 wurden für einige Produkte die Bewilligung aufgehoben bzw. deren Aufbrauchfristen sind abgelaufen. Die entsprechende Liste mit den zurückgezogenen Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist hier zu finden. Ebenfalls kann im Pflanzenschutzverzeichnis des BVL nach den zugelassenen Mitteln gesucht werden. Aufbrauchfristen werden entsprechend angezeigt. Um allfällige Verwechslungen zu vermeiden, muss unbedingt die vierstellige Zulassungsnummer (W-Nummer) beachtet werden.

In diesem Herbst wurde bei S-Metolachlor die Bewilligung entzogen und eine sehr kurze Aufbrauchfrist ausgesprochen. Die drei wichtigsten Wirkstoffe, deren Aufbrauchfrist in der nächsten Zeit abläuft sind nachfolgend aufgeführt:

 

Wirkstoff Mittelname (Beispiele) Art Aufbrauchfrist
S-Metolachlor Dual Gold, Gardo Gold Herbizid 01.01.2025
Triflusulfuron-methyl Debut, Debut Duo Active Herbizid 01.04.2025
Metiram Polyram DF,  Aviso, Metiram DF Fungizid 01.07.2025

Falls von zurückgezogenen Produkten noch Reste vorhanden sind, müssen diese entsorgt werden. Eine Entsorgung von Pflanzenschutzmittel kann über zwei Wege erfolgen:

  • Kostenlose Rückgabe an allen Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmitteln.
  • Kostenlose Rückgabe an Sonderabfall-Rücknahmetagen in der Wohngemeinde. Diese Sammlungen müssen von jeder Gemeinde regelmässig durchgeführt werden.

Leere Gebinde müssen über den Hauskehricht entsorgt werden.

05.12.2024 / pd

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