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Pferde sollen sich idealerweise oft und frei auf Weiden oder Allwetterausläufen bewegen können. Dies erfordert jedoch die Berücksichtigung von Raumplanungsgesetzen sowie lokalen und kantonalen Vorschriften, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Bei dem Bau von neuen Anlagen für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone wird als Erstes die Zonenkonformität geprüft. Bei dieser Prüfung entstehen oft Konflikte, denn ein Pferd an sich ist landwirtschaftlich und gilt als zonenkonform, wodurch eine landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone Platz findet. Jedoch gehört eine professionelle Pferdesportanlage, welche Dienstleistungen erbringt, in eine Gewerbe- oder Industriezone, Sport- oder Freizeitzone oder Spezialzone Pferdehaltung.

Bei der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone wird zwischen den folgenden drei verschiedenen Betriebstypen unterschieden:

  • Landwirtschaftliches Gewerbe:
    Im Kanton Solothurn gilt ein Landwirtschaftsbetrieb als «landwirtschaftliches Gewerbe», wenn die Grundstücke, Bauten und Anlagen zur landwirtschaftlichen Produktion vorhanden sind und eine Betriebsgrösse von mindestens 0,75 Standardarbeitskräften (SAK) erreicht wird.
  • Landwirtschaftsbetriebe unterhalb der Gewerbegrenze:
    Bestehender Landwirtschaftsbetrieb, welcher die SAK- Limite nach BGBB nicht oder nicht mehr erreicht.
  • Hobbymässige Pferdehaltung:
    Die Pferdehaltung gilt als Hobbymässige Tierhaltung, wenn sie aus Liebhaberei erfolgt und nicht auf Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgerichtet ist.

Einen Überblick, welche Bauten und Anlagen auf welchem Betriebstyp möglich sind, ist in der folgenden Tabelle (Quelle: Wegleitung Pferd und Raumplanung) zu finden.

Es handelt sich bei diesem Thema um eine komplexe Angelegenheit mit möglichen Auswirkungen auf ihr Bauvorhaben. Um unnötige Planungskosten aufgrund von Projektänderungen zu vermeiden, empfehlen wir, sich genug früh zu informieren oder beraten zu lassen. Weitere Details und Regelungen zu dem Thema finden Sie in der Wegleitung Pferd und Raumplanung. Bei Fragen steht Ihnen das Beratungsteam der SOBV Dienstleistungen AG zur Verfügung 032 628 60 60, info@sobv.ch.

25.07.2024/ Marian Scheidegger

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