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Leistet man während mehr als 60 Tagen am Stück Militärdienst, untersteht man der Militärversicherung, die sowohl Krankheit als auch Unfall deckt. Die Sistierung gilt jedoch nur für die Prämien der Grundversicherung, die Zusatzversicherungen bleiben prämienpflichtig.

Um von der Prämienzahlung während des Militärdienstes befreit zu werden, müssen Versicherte — laut Verordnung über die Krankenversicherung — ihre Krankenkasse mindestens acht Wochen vor Beginn der Rekrutenschule informieren. Dazu müssen sie der Krankenkasse eine Kopie des Marschbefehls einreichen. Die Agrisano handhabt diese Frist jedoch kulanter. Selbst wenn die Agrisano erst kurz vor dem Einrücken oder danach in Kenntnis gesetzt wird, gewährt sie noch die Prämienbefreiung. Bereits bezahlte Prämien werden dann entweder an zukünftige Prämien angerechnet oder rückerstattet.

Die Bestätigung über den Armeedienst, die alle am Ende der Rekrutenschule bekommen, muss ebenfalls an die Krankenkasse gesandt werden, da die Rekruten und Rekrutinnen sonst rückwirkend Prämienrechnungen erhalten. Auch allfällige Änderungen wie zum Beispiel eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst sind der Krankenkasse zu melden. Fallen während des Dienstes Behandlungskosten an, müssen diese immer der Militärversicherung eingereicht werden.
Bei Fragen erteilen die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg gerne Auskunft.

16.01.2025 / Christian Scharpf, Agrisano

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