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Viele Landwirtschaftsbetriebe verfügen über Gebäude, die entweder gar nicht, oder nur noch schlecht genutzt werden können. Gründe dafür sind etwa zu niedriger Einfahrtshöhen für die heutigen Maschinen, Mängel beim Tierschutz oder arbeitswirtschaftliche Probleme.

Kein Abbruch ohne Bewilligung

Im Hinblick auf einen haushälterischen Umgang mit dem Boden aber auch mit Blick auf den notwendigen Unterhalt, ist es sinnvoll, solche Gebäude abzubrechen. Ein Rückbau von Gebäuden, Silos, usw. bedarf dabei in jedem Fall eine Baubewilligung. Sei das im Zusammenhang mit einem Neubau am gleichen Standort oder einfach als Rückbau.

Rückbauten werden unterstützt – auch bei Wiederaufbau

Seit dem 1.1.2021 kann der Rückbau von solchen Gebäuden mit Strukturverbesserungsbeiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden. Von den anrechenbaren Kosten können 50 Prozent als Beitrag und 25 Prozent als Investitionskredit gewährt werden. Anrechenbar sind dabei die Rückbaukosten für das landwirtschaftliche Gebäude sowie die Rekultivierungskosten der freigewordenen Fläche.

Fällt der Abbruch mit einem Neubau am gleichen Standort zusammen, so können die Rückbaukosten unterstützt werden. Ebenfalls können Teilabbrüche unterstützt werden (Bsp. Abbruch Scheune, angebautes Wohnhaus bleibt stehen), nicht jedoch Abbrüche im Gebäude für Umbauten.

Um Beiträge und Investitionskredite für einen Rückbau zu beantragen, muss ein Darlehens- und Beitragsgesuch der Soloth. Landw. Kreditkasse eingereicht werden. Die Eintrittskriterien und übrigen Bedingungen können dem Merkblatt entnommen werden.

Das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse steht für Fragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung.

22.04.2021/ Adrian Rudolf, SLK

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