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Die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) hat die Möglichkeit, energetische Sanierungen der Gebäudehülle mit einem Darlehen von CHF 90'000.00 je Wohnung zu unterstützen. Das Sonderprogramm ist befristet auf die Jahre 2021 bis 2023, die Darlehen werden in den ersten 10 Jahren zu 0 % Zins gewährt. Anschliessend entspricht der Zins dem Satz der ordentlichen SFWE-Darlehen aus dem Fonds de roulement. Wer ein Darlehen aus dem Sonderprogramm erhalten will, muss die Gebäudehülle auf GEAK-Stufe B oder A verbessern oder eine Zertifizierung nach Minergie-Standard oder besser erreichen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre, mit jährlicher Tilgung.

Nebenerwerbsbetriebe und Nichtlandwirte werden auch unterstützt

SFWE-Darlehen können in Kombination mit anderen Unterstützungsmöglichkeiten gewährt werden, wie z.B. Investitionskredite, kantonale Wohnbaudarlehen oder -beiträge, Beiträge aus dem Gebäudeprogramm der Kantone etc. Der Gesuchsteller reicht das Gesuch in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Kreditkasse seines Wohnkantons ein. Gesuche von Nebenerwerbsbetrieben können auch von den kantonalen Beratungsstellen bearbeitet werden. Gesuche von Nichtlandwirten können direkt bei der SFWE eingereicht werden. In jedem Fall sind ein Finanzierungsplan und eine Tragbarkeitsberechnung zu erstellen und mit den Gesuchsunterlagen einzureichen.
Kontakt und weitere Informationen: https://www.sobv.ch/wohneigentumsfoerderung-d.html.

Bild: Schlangenhauf

23.09.2021/ SFWE, Andreas Schwab

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