Sicherung Grundwasserdargebot
Gegenwärtig läuft im Kanton Solothurn die Anhörung zur Anpassung des kantonaler Richtplans für die Sicherung des Grundwasserdargebotes. Der Kanton scheidet für die Trinkwasserversorgung im Emme,- Dünnern- und Aaregrundwasservorkommen insgesamt sechs neue Grundwasserschutzareale für künftige Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung aus:
Niederamt:
Grundwasserschutzareal Gillacker Erlinsbach/SO
Grundwasserschutzareal Schachenwald Schönenwerd
Grundwasserschutzareal Schachen Obergösgen
Wasseramt:
Grundwasserschutzareal Äusseres Wasseramt Deitingen und Subingen
Grundwasserschutzareal Oberes Wasseramt (bestehend)
Gäu:
Grundwasserschutzareal Oensingerfeld Nord Oensingen
Grundwasserschutzareal Egerkingen, Oberbuchsiten
Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Gemäss Bericht "Sicherung Grundwasserdargebot für regionale Wasserversorgung" des Amtes für Umwelt werden für die Land- und Forstwirtschaft folgende Auswirkungen aufgeführt:
«Für die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung verändert sich aktuell nichts, lediglich der raumplanerische Schutz wird gestärkt und die Priorität eines bundesrechtskonformen Schutzzonenvollzugs wird erhöht.
Nutzungsrelevante Auswirkungen ergeben sich für die Land- und Forstbewirtschaftung erst künftig, nämlich bei der konkreten Realisierung einer Fassung. Es werden erst dann die einschlägigen Schutzzonenvorschriften nach S1/S2/S3 zur Anwendung kommen. Eine Bewirtschaftung wird auch innerhalb der Schutzzone möglich sein, allerdings mit Einschränkungen. So ist beispielsweise innerhalb einer S2 kein flüssiger Hofdünger gestattet, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur eingeschränkt möglich. Spezialkulturen sind grundsätzlich nicht erlaubt, es wird ein möglichst hoher Anteil an Grünland angestrebt. Jedoch sind land- und forstwirtschaftliche Bauten in den inneren Schutzarealen nicht oder nur noch in Ausnahmefällen zulässig.»
Informationsanlass für betroffene Bewirtschafter
Für die Umsetzung vom Richtplan bis zur neuen Fassung sind folgende Schritte vorgesehen:
- Die Anhörung der Gemeinden und Interessensorganisationen zum Richtplan dauert bis Ende Oktober 2021.
- Der SOBV ist in Kontakt mit den betroffenen Bezirksvereinen und nimmt im Rahmen dieser Anhörung Stellung für die Anliegen der Landwirtschaft.
- Das Amt für Umwelt (AfU) plant Ende November / Anfang Dezember einen Informationsanlass für die betroffenen Bewirtschafter. Die Bewirtschafter werden direkt durch das AfU angeschrieben und eingeladen.
- Öffentliche Auflage Anpassung kantonaler Richtplan im 1. Quartal 2022. In dieser Phase kann sich jeder beteiligen bzw. äussern.
- Anschliessend Anpassung des Richtplanes.
- Später folgt eine Ausscheidung der Schutzareale, es wird ein kantonales Nutzungsplanverfahren mit eigentümerverbindlichem Plan und Reglement durchgeführt.
- Erst wenn eine neue regionale Fassung realisiert und genutzt werden soll, werden die eigentlichen Schutzzonen ausgeschieden, wiederum mit eigentümerverbindlichem Plan und Reglement.
Link Unterlagen AfU Anhörung Sicherung Grundwasserbedarf
Bild: Bürgergemeinde Härkingen
07.10.2021/SOBV


