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Bald ist es wieder soweit und viele Schulabgänger beginnen eine Lehre. Was ändert in den Versicherungen und muss dabei beachtet werden?
Wichtig zu wissen ist, dass der Unfall bei Lehrbeginn in der Krankenkasse, ausgeschlossen werden kann. Sobald ein festes Arbeitsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber für die Unfallversicherung verantwortlich. Bitte teilen Sie uns den Unfallausschluss mittels Formular mit.

Häufige Fragen und Antworten

Wann kann der Unfall in der Krankenkasse ausgeschlossen werden?

Sobald Sie angestellt sind und mehr als 8 Stunden pro Woche bei diesem Arbeitgeber arbeiten.

Was brauchen wir, um den Unfallausschluss vorzunehmen?

Das ausgefüllte Formular (Unfallausschluss) per Mail oder Post.

Was muss beachtet werden, wenn die Lehre im Sommer fertig ist und Sie auf dem elterlichen Hof angestellt werden?

In diesem Fall muss der Unfall in der Krankenkasse wieder eingeschlossen werden. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz neu überprüft und neben der Unfalldeckung auch die anderen Versicherungen, wie z.B. die Taggeldversicherung/Risikoschutz angeschaut und allenfalls angepasst werden.

Weshalb muss der Unfall eingeschlossen werden, sobald auf dem elterlichen Hof gearbeitet wird?

Es besteht ein Angestelltenverhältnis. Aber aufgepasst! In der Landwirtschaft wird zwischen familienfremden und familieneigenen Angestellten unterschieden. Familieneigene Angestellte werden aus der Sicht vom Versicherer, wie ein Selbständigerwerbender betrachtet und ist somit selber für seine Versicherungen verantwortlich.

Wir freuen uns über Ihre zeitnahe Kontaktaufnahme. Telefonisch unter 032 628 60 66 oder bei unseren Beratern 032 628 60 68 Rahel Lisser, rahel.lisser@sobv.ch oder Stefan Wyss, stefan.wyss@sobv.ch

Bild: agri-job

31.07.2024 / Rahel Lisser, Agrisano Krankenkasse

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