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Am besten wird nicht bis zum Lehrbeginn zugewartet. Wer bereits heute eine Lehrstelle hat, darf sich gerne bei uns melden. Wichtig zu wissen ist, dass der Unfall bei Lehrbeginn in der Krankenkasse, ausgeschlossen werden kann. Sobald ein festes Arbeitsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber für die Unfallversicherung verantwortlich. Der Ausschluss kann bei uns bereits jetzt mit dem folgenden Formular erfolgen oder Sie senden uns ihren gesamten Arbeitsvertrag zu.

Häufige Fragen und Antworten

Wann kann der Unfall in der Krankenkasse ausgeschlossen werden?
Sobald Sie angestellt sind und mehr als 8 Stunden pro Woche bei diesem Arbeitgeber arbeiten.

Was brauchen wir, um den Unfallausschluss vorzunehmen?
Das ausgefüllte Formular oder Ihren Arbeitsvertrag.

Was muss beachtet werden, wenn die Lehre im Sommer fertig ist und Sie auf dem elterlichen Hof angestellt werden?
In diesem Fall muss der Unfall in der Krankenkasse wieder eingeschlossen werden. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz neu überprüft und neben der Unfalldeckung auch die anderen Versicherungen, wie z.B. die Taggeldversicherung, überprüft bzw. angepasst wird.

Weshalb muss der Unfall eingeschlossen werden, sobald auf dem elterlichen Hof gearbeitet wird?
Es besteht zwar ein Angestelltenverhältnis. Aber aufgepasst! In der Landwirtschaft wird zwischen familienfremden und familieneigenen Angestellten unterschieden. Familieneigene Angestellte werden aus der Sicht vom Versicherer, wie ein Selbständigerwerbender betrachtet und ist somit selber für seine Versicherungen verantwortlich.

Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, dürfen Sie sich selbstverständlich telefonisch bei uns unter 032 628 60 60 melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bild: BauernZeitung

16.03.2023 / Rahel Lisser-Boss

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