SOBV fasst JA-Parole zum Energiegesetz
Die Landwirtschaftsbetriebe sind für ihre vielfältigen Produktionsprozesse auf viel und ausreichend Energie angewiesen. Zudem eignen sich die grossen Scheunen- und Hausdächer bestens für die PV-Produktion und aus Mist- und Gülle lässt sich Biogas herstellen. Die Landwirtschaft kann von den im totalrevidierten Energiegesetz enthaltenen Förder- und Anreizprogrammen des Kantons und den erweiterten Fördergeldern des Bundes bei der Wärmedämmung der Wohngebäude, bei der Produktion und der Speicherung von Solarenergie profitieren und kann die Energieeffizienz steigern. Zudem hilft das Energiegesetz, Stromlücken zu verhindern und die Produktionsprozesse in der Landwirtschaft effizienter zu gestalten und aufrecht zu erhalten.
Wichtig für die Landwirtschaft ist aber auch, dass in der Vorlage breite Ausnahmebestimmungen aufgenommen werden, die besondere Umstände und unverhältnismässige Härtefälle berücksichtigen. Die Pflicht der PV- Eigenstromerzeugung bei neuen Wohngebäuden oder bei beheizten neuen Produktionsgebäuden ist im Energiegesetz so vorgesehen, dass die PV-Anlage nur so ausgelegt werden muss, dass sie eben der Eigenstromerzeugung dient, kein teurer Ausbau der Netzinfrastruktur verlangt und eine relativ kleine Investition darstellt. Zudem greifen in diesem Bereich ebenfalls die Ausnahmeregelungen, wenn beispielsweise das Gebäude beschattet wird und kein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Die Solarpflicht bei grossen Neubauten, dies betrifft oft Scheunen und Ställe über 300m2, ist bereits im nationalen Gesetz geregelt. Mit dem Energiegesetz Kantons Solothurn sind die Ausnahmeregelungen dazu nun genau gesetzlich definiert. Kann eine Anlage aufgrund eines teuren Netzausbaus nicht wirtschaftlich betrieben werden, entfällt die Pflicht. Weitere Ausnahmegründe im Bereich der technischen Machbarkeit sind auch hier vorgesehen. Der Solothurner Bauernverband begrüsst sehr, dass die Totalrevision des kantonalen Energiegesetz auf Anreizen und Förderung basiert und nicht Verbote und Zwang formuliert. Der SOBV verlangt, dass das Energiegesetz schlank und mit minimalem und optimiertem administrativen Aufwand umgesetzt wird. Der SOBV ist überzeugt, dass die Landwirtschaft mit dem Energiegesetz noch mehr zur Versorgungssicherheit auch im Bereich der Energie beitragen und diese wirtschaftliche Komponente zu ihrem Vorteil nutzen kann.
Die Argumente des Nein-Komitees entpuppen sich bei genauerer Prüfung als haltlos und wenig qualifiziert. Das Energiegesetz verbietet den Ersatz und die Neuinstallation von fossilen Heizungen nicht, verlangt verständlicherweise aber gewisse tief angesetzte Zusatzmassnahmen bei der Wärmedämmung. Diese Zusatzmassnahmen werden beim Einbau alternativer Heizsysteme nicht verlangt. Ebenso ist die Pflicht der Eigenstromerzeugung bei Neubauten moderat ausgelegt. Bei einem Einfamilienhaus entstehen Kosten zwischen CHF 5'000.00 und CHF 10'000.00, welche innerhalb von 10 Jahren amortisiert werden können. Ebenso gibt es keine Pflicht, eine Ladestation für ein E-Auto zu installieren. Bei grösseren neuen Wohngebäuden müssen lediglich Leerrohre dafür eingezogen werden. Mehr Informationen liefert der folgende Faktencheck.
17.01.2025 / SOBV


