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Die Solothurner Landwirtschaft ist mit mindestens sieben Sparmassnahmen direkt vom vorliegenden Massnahmenpaket betroffen, obwohl das Globalbudget Landwirtschaft in den letzten Jahren nicht gestiegen ist und die Landwirtschaft somit nicht verantwortlich ist für die finanzielle Schieflage des Kantons. Klar ist, dass alle einen gewissen Beitrag leisten müssen, wenn unbedingt gespart werden muss. Darum hat sich der SOBV darauf fokussiert, Prioritäten zu setzen und die Streichungsmassnahmen mit umfangreichen negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu verhindern. Dies ist am extra einberufenen Runden Tisch des Regierungsrats auch gelungen. Aber dass der Regierungsrat den Startpunkt Wallierhof, die massive Erhöhung des Gebührentarifs und die befristete Reduktion der Betriebshilfe an die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse trotz massiver und breit getragener Gegenwehr am Runden Tisch trotzdem weiterverfolgt, ist unredlich. Die Streichung von 10 Plätze im Brückenangebot Startpunkt Wallierhof verunmöglicht in den kommenden 4 Jahren 40 Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf einen erfolgreichen Anschluss in die Berufslehre und das praxisbezogene Kennenlernen des landwirtschaftlichen Alltags. Mit der geplanten Reduktion ist die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebots von Startpunkt Wallierhof stark gefährdet. Die Erhöhung des Gebührentarifs von bisher maximal CHF 700.00 auf maximal CHF 7‘000.00 für die Behandlung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone stösst dem SOBV ebenfalls sehr sauer auf. Anstatt die Verfahrensprozesse amtsintern anzupassen und auf das dringend Nötige zu beschränken, wird der Aufwand einfach auf die Bauherren, in den meisten Fällen auf die Landwirte, abgewälzt. Auch wird der Leistungsauftrag an den SOBV im Bereich Kurswesen, Vernetzungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit ersatzlos gestrichen. Auch die Förderung der Rehkitzrettung mittels Drohne wird gestrichen. Die Nachwuchsförderung und den Beitrag an das Mehrjahresprogramm Landwirtschaft wird reduziert. Der Regierungsrat hat gegenüber der ersten Fassung des Massnahmenprogramms kaum Veränderungen vorgenommen und haltet an seiner ursprünglichen Version fest. Dies betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle anderen Bereichen des Staatshaushalts, welche durch die Sparmassnahmen betroffen sind.

Der Solothurner Bauernverband wird sich in der kommenden Beratung des Massnahmenpakets weiterhin intensiv einbringen und hofft, bei der Beratung im Parlament noch Anpassungen zu erwirken.

24.10.2024 / SOBV

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