SOBV sagt Nein zur Mindestlohn-Initiative
Ein für den Kanton Solothurn vorgesehener Mindestlohn von CHF 23.00 exl. Ferien- und Feiertagsentschädigung ist relativ hoch und wäre der höchst definierte Mindestlohn in der Deutschschweiz, sogar höher als jener im kaufkraftstarken Kanton Basel-Stadt mit hohem Lohnniveau. Vor allem bei unqualifizierten Arbeiten wäre der finanzielle Mehraufwand in der Landwirtschaft beachtlich und es ist zu befürchten, dass die entsprechenden Produktionsprozesse verteuert würden und diese nicht mehr rentabel geführt werden können. Vor allem in der Gemüse- und Obstbranche wie auch in der Viehhaltung würde ein so hoch angesetzter gesetzlicher Mindestlohn dazu führen, dass Betriebsaufgaben oder markante Umstrukturierungen nötig wären. Auch könnte eine differenzierte Entlöhnung nicht mehr angewendet werden und wenig qualifizierte und unerfahrene Arbeitskräfte könnten kaum noch beschäftigt und angelernt werden. Dies wäre klar zum Nachteil dieser Arbeitsnehmenden, denn diesen würden weniger Arbeitsstellen zur Verfügung stehen. Der Mindestlohn wäre auch ein Nachteil für die Solothurner Landwirtschaftsbetriebe gegenüber Betrieben in den angrenzenden Kantone. Dieser bewirkt ungleichlange Spiesse und Produktionsnachteile. Schon seit längerer Zeit existiert ein sogenannter Arbeitnehmermarkt, auch in der Landwirtschaft. Um genügend Personal rekrutieren und auch halten zu können, vor allem für längere Einsätze und Anstellungen, sind der Leistung und Ausbildung entsprechende Löhne zu entrichten. Dafür braucht es nicht eine gesetzliche Regelung, sondern eine partnerschaftliche Vereinbarungen. Der gesetzliche Mindestlohn schafft viel zu starre Strukturen, welche weder den Arbeitsnehmenden noch den Arbeitsgebern dienlich ist. Es gibt viele Brachen, für welche ein gesetzlicher festgelegter Mindestlohn nicht zielführend ist, weil aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht entsprechende Löhne bezahlt werden können; dazu gehört auch die Landwirtschaft. Die Initiative ist daher klar abzulehnen.
17.01.2025 / SOBV


