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Der Solothurner Bauernverband fordert im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes die Einführung der statischen Waldgrenze.

Die bisherig praktizierte dynamische Waldgrenze im Kanton Solothurn hat dazu beigetragen, dass sich die Grenzen zwischen Kulturland und Waldfläche teilweise verschoben haben. Zwischen 1976 und 2022 hat der Wald im Kanton Solothurn gemäss eidg. Forststatistik stark zugenommen, im Privatwald um 552 ha und im öffentlichen Wald um 463 ha, was ungefähr einer Zunahme von 1% der Waldfläche zu Lasten der Landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Die überdurchschnittliche Zunahme des Privatwaldes fand gemäss Angaben des AWJF grossmehrheitlich in ländlichen Gebieten, vor allem im Jura, statt, wo ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebiete eingewachsen sind.
Die Einführung der statischen Waldgrenze auch ausserhalb des Siedlungsgebiets würde verhindern, dass durch Sträucher und Bäume einwachsende Landfläche mit der Zeit rechtlich zu Waldfläche überführt wird. Die eingewachsenen oder einwachsenden Flächen könnte bei statischer Waldgrenze zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgeschnitten werden und als Wytweide, Weide, Matte oder Acker wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Flächen entlang von Waldsäumen mit Einbuchtungen und Einzelbäumen und Sträuchern eigen sich in besonderen Masse als Biodiversitätsförderflächen, da sie über eine besonders hohe Artenvielfalt verfügen. Die statische Waldgrenze erlaubt die Entstehung von interessanten Lebensräumen am Waldrand, weil die Bewirtschafter nicht stetig befürchten müssen, LN zu verlieren, wenn sie der Waldrandpflege über eine gewisse Zeitspanne weniger Beachtung schenken.
Die Festlegung der statischen Waldgrenze wird ein nicht zu unterschätzender, einmaliger Aufwand auslösen und soll daher über eine längere Zeitdauer hinweg pragmatisch umgesetzt werden. Die Vorgehensweisen und Erfahrungen anderer Kantone, welche die statische Waldgrenze auch ausserhalb des Siedlungsgebiets eingeführt haben, wie beispielsweise der Kanton Thurgau, sollen herangezogen werden, um die Umsetzung in unserem Kanton praxistauglich, kostengünstig und möglichst effizient umzusetzen. Der SOBV ist überzeugt, dass sich die Investition für die Einführung der statischen Waldgrenze lohnt, da nachfolgend der Vollzug einfacher wird und die Rechtsicherheit für alle Beteiligten stark zunimmt.

Bestockte Weide ins Solothurner Waldgesetz aufnehmen

Viele Weiden, vor allem im Solothurner Jura, grenzen an Wald. Historisch sind einige kleinere Waldpartien, Weiden mit viel Einzelbäumen oder Waldzungen und Hecken der Weide zugeschlagen. Dies minimierte den Arbeitsaufwand für das Erstellen von Zäunen und ist auch förderlich für das Tierwohl, da die Tiere bei Hitze oder Schlechtwetter der Schutz der Bäume zur Verfügung steht. Im Waldplan und bei der Festsetzung der statischen Waldgrenze soll auf diese historisch gewachsene Gegebenheit Rücksicht genommen werden und die Zaungrenze oder Forstgrenze entsprechend festgelegt werden. Ebenso soll der Begriff der «Wytweiden» ins Solothurner Waldgesetz aufgenommen werden, welcher der teilweise bestockten Weideflächen den rechtlichen Rahmen geben wird.

Fahrradverkehr im Wald und auf den angrenzenden Landwirtschaftsflächen

Gemäss der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage will der Regierungsrat den Fahrradverkehr ausserhalb der befestigten Waldwege verbieten oder nur einige wenige Wege oder Routen im Wald für den Fahrradverkehr zulassen. Eine gewisse Kanalisierung des Fahrrad- oder Bikeverkehrs, vor allem an stark frequentierten Hotspots, ist auch aus Sicht der Landwirtschaft, welche ebenfalls Waldbesitzer ist und an sehr vielen Orten direkt an den Wald grenzt, sinnvoll. Für den SOBV ist aber klar, dass eine rechtlich definierte Lenkung des Fahrradverkehrs im Wald nicht flächendeckend umgesetzt und durchgesetzt werden kann, so wie das im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Wahrscheinlich ist eine Positiv- oder Negativplanung vor allem in stark frequentierten Gebieten angebracht. In allen anderen weniger frequentierten und weniger problematischen Gebieten ist es ausreichend, wenn die verschieden Nutzer sich auf einen Verhaltenskodex, auf eine Charta oder dergleichen einigen und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen (Waldbesitzer, Landwirtschaft, Naturschutzorganisationen, Jagd, Solothurner Wanderwege usw.) erarbeitet wird. Bike- und Velorouten und dergleichen führen oft über angrenzende Landwirtschaftsflächen, über die landwirtschaftlichen Gras- oder Bewirtschaftungswege oder über Wanderwege auf Landwirtschaftsflächen. Daher verlangt der SOBV, dass bei einer allfälligen Festlegung von Fahrrad- und Bikerouten oder bei der Erarbeitung einer Charta die Landwirtschaft (SOBV, Landwirtschaftliche Bezirksvereine, Grundeigentümer und Bewirtschafter) ebenfalls eingebunden werden und sich einbringen können.

14.11.2024 / Edgar Kupper, Geschäftsführer SOBV

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