Solothurner Bauernverband sagt Ja zum Stromgesetz
Der SOBV hat an der gestrigen Vorstandsitzung einstimmig die Ja Parole zum Stromgesetz, über welches am 9. Juni abgestimmt wird, gefasst.
Die Versorgungssicherheit wie auch die Stärkung der heimischen Energieproduktion stehen im Fokus des SOBV-Vorstands. Es ist vorteilhaft, wenn die Produktion im Inland stattfindet und die Schweizer Bevölkerung wie auch die Schweizer Landwirtschaft nicht von fragwürdigen Importen abhängig sind. Zudem hätte die Stromknappheit auch für die landwirtschaftlichen Betriebe massive Auswirkungen. Den Zubau erneuerbaren Energien wird angesichts der Versorgungssicherheit unterstützt, da auch die Landwirtschaft darauf angewiesen ist. Das Stromgesetz bietet für Landwirte eine Perspektive in der Energieproduktion, verfügen doch die Landwirtschaftsbetriebe über grosse und geeignete Dachflächen für die Installation von PV-Anlagen und auch das nötige Biosubstrat, um Biogasanlagen erfolgreich betreiben zu können.
Der SOBV begrüsst insbesondere die wichtige Weiterführung der Energieförderung bei kleinen und grossen PV-Anlagen, die minimierte Solarpflicht bei Neubauten und die Umsetzung dieser mit klaren Ausnahmeregelungen. Auch die vereinfachte Bewilligungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist im Mantelerlass enthalten. Biomasseanlagen bis 45'000 t/ Jahr sind in der Landwirtschaftszone zonenkonform und erhalten so eine vereinfachte Bewilligungsfähigkeit. Die Bewilligungsvoraussetzungen für Solaranlagen auf freien Flächen ausserhalb der Bauzone werden liberalisiert. Agri-PV kann bei Spezialkulturen in der Landwirtschaft eine Chance sein. Die Gesetzesbestimmungen zu den Freiflächenanlagen sind zum Schutz des Kulturlandes klar umzusetzen. Hier verlangt der SOBV im Rahmen der Totalsanierung des Energiegesetz Kanton Solothurn, dass bei der Planung- wie auch beim Baubewilligungsverfahren von Windkraftanlagen wie auch PV-Freiflächenanlagen die Gemeinden ein umfassendes Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht haben. Zielführend ist, wenn die Standortgemeinden nach wie vor Planungs- und Baubehörde sind und diese Entscheidungskompetenzen nicht an den Kanton delegiert werden. Andernfalls können die schützenswerten Interessen von Direktbetroffenen, auch von der Landwirtschaft und den Grundeigentümern, nicht genügend eingebracht werden.
29.05.2024 / Edgar Kupper, SOBV


