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Solaranlagen auf dem Landwirtschaftsbetrieb werden heute primär für die Deckung des Eigenbedarfs erstellt. Damit ein möglichst hoher Teil der benötigten Energie selber genutzt werden kann, liegt die Überlegung nahe, in einen Stromspeicher zu investieren.

Im Rahmen der Strukturverbesserung besteht die Möglichkeit, solche Speicheranlagen mit à-fonds-perdu-Beiträgen und allenfalls Investitionskrediten zu unterstützen. Damit entsteht die Möglichkeit, die heute noch relativ teuren Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Es gilt aber in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Speicher für die betriebsspezifische Situation Sinn macht. Wird beispielsweise Strom fast nur durch den Tag gebraucht, ist es fraglich, ob ein Speicheranlage wirklich wirtschaftlich ist.

Keine doppelte Förderung

Grundsätzlich ist über die Strukturverbesserungsverordnung die Förderung von Projekten zur Produktion von nachhaltiger Energie zur Eigenversorgung von landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Der Begriff nachhaltige Energie umfasst dabei alle erneuerbaren Energieträger: Wasserkraft, Solarenergie, Holz, Biomasse, Windenergie, Geothermie und Umgebungswärme. Diese Beiträge werden allerdings nur gewährt, wenn das Projekt nicht über andere Förderprogramme des Bundes wie die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) oder Einmalvergütung (EIV) gefördert werden kann. So wird die Erstellung einer Photovoltaikanlage über die KEV gefördert, die Speicherung des produzierten Stroms aber nicht. Entsprechend kann nur die Batterie zur Energiespeicherung unterstützt werden.

Nur für landwirtschaftliche Produktion

Es können nur Anlagen unterstützt werden, die mehrheitlich der Eigenversorgung an Energie der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Somit sind zum Beispiel Heizungen, welche mehrheitlich der Wohnnutzung dienen von einer Förderung ausgeschlossen. Werden zudem Anlagen unterstützt, die auch Energie (Wärme oder Strom) an Dritte verkaufen, so sind die beitragsberechtigten Kosten entsprechend dem nicht landwirtschaftlichen Interesse anteilsmässig zu reduzieren.

Um Beiträge und Investitionskredite für eine Produktions- oder Speichereinrichtung zu beantragen, muss ein Darlehens- und Beitragsgesuch der Soloth. Landw. Kreditkasse eingereicht werden. Die Eintrittskriterien und übrigen Bedingungen können dem Merkblatt entnommen werden.
Das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse steht für Fragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung.

06.01.22 / Adrian Rudolf, SLK

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