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Der Vorstand SOBV hat nach längerer Diskussion die Stimmfreigabe zur Abstimmungsvorlage Autobahnausbau beschlossen. Zur Änderung des Krankenversicherungsgesetz sagt der SOBV Ja.

Jeder Bau von Verkehrsinfrastruktur und von Siedlung verbraucht wertvolles Kulturland und dies ist grundsätzlich nicht im Sinne des SOBV. So hat sich der Verband auch intensiv bei der Planung des Autobahnausbaus Luterbach - Härkingen eingebracht, um den Verbrauch von wertvollem Kulturland möglichst zu minimieren. Das Hauptziel, eine Untertunnelung in der Region Gäu und somit ein Kulturlandgewinn von rund 10 Hektar, konnte zwar nicht erreicht werden, aber eine Reduktion des Flächenverbrauchs und auch weitere flankierende Massnahmen konnten dank intensiven Verhandlungen erwirkt werden.
Beim vorliegenden Abstimmungsgeschäft vom 24. November werden für den geplanten Nationalstrassenausbau rund 10 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) verbraucht. Dies bewertet der SOBV bei seiner Abwägung negativ.

Positiv wertet der SOBV-Vorstand, dass der SBV und die involvierten kantonalen Bauernverbände intensiv mit dem ASTRA verhandelt haben und somit die zu verbrauchenden Landwirtschaftsflächen umfangreich, in der Grössenordnung von 43 Hektar, reduzieren konnten. Der ökologische Ausgleich soll mehrheitlich im bestehenden Strassenperimeter z.B. auf den Böschungen und Strassenrändern vorgenommen werden. Bei der Ersatzaufforstung wurde beim Bund klar eingefordert, dass davon keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen sein dürfen und dass die Ersatzaufforstungen auf bereits eingewachsenen Flächen vollzogen werden müssen. Diese Handhabung soll gemäss Verhandlung auch bei zukünftigen Strassenbauprojekten so umgesetzt werden. Darüber setzen der SBV und die betroffenen Bauernverbände kompensatorische Massnahmen zu Gunsten der betroffenen Bauernfamilien voraus hinsichtlich Ausgleich der wirtschaftlichen Einbussen, bezüglich Fruchtfolgeflächenkompensationen und auch bei der Instandsetzung der Meliorationen. Die Abwägung dieser und weiterer Punkte hat den SOBV- Vorstand dazu bewogen, die Stimmfreigabe zu beschliessen.

Ja zur EFAS-Vorlage

Die stetig steigenden Gesundheitskosten stellen eine grosse finanzielle Belastung für die Schweizer Bevölkerung und somit auch für die Bauernfamilien dar. Der Kostenanstieg schlägt sich letztlich in den Krankenkassenprämien und sodann auch in den Steuern nieder. Mit einer einheitlichen Finanzierung (EFAS) sollen Einsparungen für die Prämien- wie auch für die Steuerzahler erreicht werden. Gemäss BAG-Einschätzung ist es weiterhin deutlich wahrscheinlicher, dass eine einheitliche Finanzierung aus Prämiensicht langfristig günstiger ist als die Weiterführung des Status quo. Zudem soll die Gesundheitsversorgung besser koordiniert und die Qualität gestärkt werden. Diese Argumente haben den SOBV-Vorstand bewogen, die Ja-Parole zu fassen.

Zu den beiden Mietvorlagen hat der SOBV-Vorstand keine Parolen gefasst.

31.10.2024 / Edgar Kupper, Geschäftsführer SOBV

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