Stromspeicher: Förderung nur noch 2026
Die Vergütungen für die Einspeisung von erneuerbarem Strom ins öffentliche Netz sinken vielerorts. Für viele Landwirtschaftsbetriebe bietet dieser Umstand Anlass, den Eigenverbrauch mittels eines Batteriespeichers zu optimieren bzw. dessen Anschaffung zu prüfen. Es gilt zu beachten, dass Speicherlösungen nur noch bis Ende 2026 mit einem Strukturverbesserungsbeitrag unterstützt werden können.
Lohnt sich ein Speicher?
Die heutigen Batteriespeicher sind dann wirtschaftlich, wenn mit ihnen möglichst viel Strom teurere Netzstrom durch eigenen PV-Strom ersetzt werden kann. Dies lässt sich vor allem dann umsetzen, wenn der gespeicherte Strom hauptsächlich zur Deckung des täglichen Bedarfs (nachts oder bei kurzzeitig fehlender Sonne) genutzt wird.
Zur Überbrückung von längeren Perioden ohne Sonnenschein sind heutige Speicher nicht wirtschaftlich, da sie unverhältnismässig gross dimensioniert werden müssten.
Gesuche frühzeitig einreichen
Gemäss Strukturverbesserungsverordnung werden Systeme zur Speicherung nachhaltiger Energie für den landwirtschaftlichen Eigenbedarf mit einem Beitrag unterstützt. Die Förderung ist befristet und läuft Ende 2026 aus. Wer im kommenden Jahr noch von einem Beitrag profitieren möchte, sollte daher die Planung baldmöglichst in Angriff nehmen. Gesuche für eine Unterstützung müssen unbedingt frühzeitig eingereicht werden, da die Beitragskontingente begrenzt sind.
Die maximale Unterstützung für Speicher bemisst sich nach dem landwirtschaftlichen Eigenbedarf. So ist eine Speicherkapazität von 60 Prozent des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Tagesbedarfs (inkl. Betriebsleiterwohnung) anrechenbar (Jahresbedarf in kWh / 365 x 0.6). Pro kWh Speicherkapazität beträgt die Unterstützung Fr. 200.00 Beitrag.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Team der Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse gerne zur Verfügung. Tel. 032 628 60 60.


