Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz: Widerrufsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Privatversicherungen und ihren Versicherten, beispielsweise im Bereich der Krankenkassenzusatz-, Taggeld-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Das VVG besteht seit über 100 Jahren und wurde in der Vergangenheit schon mehrmals angepasst. Trotzdem genügte es den aktuellen Anforderungen nicht mehr. Am 01.01.2022 ist eine Teilrevision des VVG in Kraft getreten, welche für die Versicherten einige Verbesserungen mit sich bringt.
Eine wichtige Änderung ermöglicht den Kunden, Versicherungsverträge innerhalb einer bestimmten Bedenkfrist widerrufen zu können. Bisher konnte ein Kunde einen unterschriebenen Versicherungsvertrag grundsätzlich nur unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf das vereinbarte Vertragsende hin wieder auflösen. Seit dem 01.01.2022 kann ein Kunde innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen ohne weitere Verpflichtungen von einem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Kunde den Versicherungsvertrag beantragt oder angenommen hat. Sie ist eingehalten, wenn der Kunde bis zum 14. Tag seinen Widerruf per Briefpost aufgibt oder diesen dem Versicherungsunternehmen beispielsweise per E-Mail mitteilt. Allfällige bereits empfangene Leistungen müssen von den Parteien zurückerstattet werden.
Weitere Anpassungen im VVG betreffen zum Beispiel die Abschaffung von Knebelverträgen, die Abschaffung des Kündigungsrechts der Krankenzusatzversicherer im Schadenfall oder die Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre nach einem Schadenfall. Mehr darüber erfahren Sie in den kommenden Wochen hier.
Falls Sie Fragen bezüglich der Änderungen haben dürfen Sie gerne bei unserer Versicherungsabteilung melden.
27.01.2022 / zVg Agrisano


