Tiere aus der Ukraine
Die Ukraine gilt als Tollwutrisikoland und auch viele weitere Tierseuchen, welche in der Schweiz aktuell nicht vorkommen, sind dort noch präsent. Dies gilt insbesondere auch für Geflügel, Huf- und Klauentiere. Es gilt daher, gewisse Verhaltensregeln zu befolgen.
Grundsätzlich gilt:
- Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren grundsätzlich verboten. Sollten Sie dennoch unerwartet auf Ihrem Hof mit Geflügel, Huf- oder Klauentieren aus der Ukraine konfrontiert werden, verhindern Sie unter allen Umständen den Kontakt zu Ihren eigenen Tieren und wenden Sie sich sofort an den Veterinärdienst Solothurn unter der Nummer 032 627 25 02. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten wählen Sie bitte den Polizeinotruf 117, die Polizei stellt den Kontakt zum Veterinärdienst her.
- Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Flüchtlinge mit Hunden und Katzen werden bereits an den EU-Aussengrenzen oder an der Schweizergrenze gebeten, ein entsprechendes Einreiseformular auszufüllen, so dass der zuständige kantonale Veterinärdienst entsprechende Abklärungen und Massnahmen einleiten kann. Das Formular sowie weitere aktuelle Informationen sind jederzeit auf der Homepage des BLV zu finden: Reisen mit Heimtieren (admin.ch)
Für Fragen steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung.
10.03.2022 / Veterinärdienst Solothurn


