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Im Rahmen der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft besteht die Möglichkeit, verzinsliche Schulden durch ein zinsloses Darlehen abzulösen. Mit diesen Darlehen, die innerhalb von maximal 20 Jahren zurückbezahlt werden müssen, kann die Schuldenlast des Betriebs nachhaltig reduziert werden.

Finanzierungsspielraum schaffen

Mit Umschuldungsdarlehen können sowohl verzinsliche Darlehen als auch Hypothekarschulden abgelöst werden. Neben der Entschuldung des Betriebs, kann ein Umschuldungsdarlehen auch im Hinblick auf eine künftige Investition interessant sein. Durch die Rückzahlung von Hypothekarschulden über ein Umschuldungsdarlehen, entsteht Spielraum zur Finanzierung eines Vorhabens.

Laufzeiten planen

Die aktuell tiefen Zinssätze verleiten dazu, Hypothekarkredite mit einer möglichst langen Laufzeit abzuschliessen. Dies führt in der Praxis häufig zum Problem, dass eine Umschuldung wegen der langen Restlaufzeit des Hypothekarkreditvertrags (noch) nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang gilt es beim Abschluss von Kreditverträgen, die Laufzeiten gut zu planen und allenfalls zu staffeln.

Für gesunde Betriebe

Eine Umschuldung hilft bei der Entschuldung des Betriebs, dabei muss aber beachtet werden, dass durch die Umschuldung in der Regel die Liquidität des Betriebs stärker belastet wird. Bei den aktuellen Zinssätzen für Bankhypotheken um 1 % ist die Belastung der Liquidität deutlich geringer als die jährlich zu leistenden Rückzahlungen des Umschuldungsdarlehens von über 5 %. Eine Umschuldung macht daher nur für finanziell gesunde Betriebe Sinn.

Um ein Umschuldungsdarlehen zu beantragen, muss ein Darlehens- und Beitragsgesuch der Soloth. Landw. Kreditkasse eingereicht werden. Die Eintrittskriterien und Bedingungen können dem Merkblatt entnommen werden.

Das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse steht für Fragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung.

20.05.2021/ Adrian Rudolf SLK

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