Update: Blauzungenkrankheit
Am 1. Dezember 2024 hat die sogenannte vektorfreie Periode begonnen, in welcher die Insekten, welche die Blauzungenkrankheit übertragen, kaum noch aktiv sind. Damit wurden auch sämtliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit aufgehoben. Somit dürfen Betriebe, welche wegen der Blauzungenkrankheit für den Tierverkehr gesperrt waren, ihre Tiere seit dem 1. Dezember 2024 wieder frei verstellen (vorbehalten sind anderweitig angeordnete Sperrmassnahmen, z. Bsp. aufgrund der Moderhinke). Auch die Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls sind aufgehoben. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Sie jederzeit auf der Homepage des Veterinärdienstes Solothurn: Blauzungenkrankheit - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn
05.12.2024 / Remo Kohler, Veterinärdienst Kanton Solothurn


