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Seit dem 1.1.2023 können neu auch einzelne landwirtschaftliche Betriebe für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von eigenen und regionalen landwirtschaftlichen Produkten mit Mitteln der Strukturverbesserung unterstützt werden. Bis anhin konnten entsprechende Projekte nur als gemeinschaftliche Massnahme von mehreren Betrieben berücksichtigt werden.

A-fonds-perdu-Beiträge für Produkte aus dem Berggebiet

Zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung können Bauten, Anlagen oder Einrichtungen auf dem Produktionsbetrieb unterstützt werden. Der Kauf von Maschinen und Fahrzeugen ist bei einzelbetrieblichen Massnahmen jedoch ausgeschlossen.
Stammen die Produkte aus dem Talgebiet und der Hügelzone, so ist eine Unterstützung mit Investitionskrediten bis maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten möglich. Liegt der Anteil der verarbeiteten, gelagerten oder vermarkteten Produkte aus dem Berggebiet über 20 Prozent, so kann auch eine Unterstützung mit Strukturverbesserungsbeiträgen beantragt werden. Die effektive Höhe der Beiträge wird dabei nach dem Anteil aus der entsprechenden Zone gewichtet.

Für Auskünfte zu den spezifischen Bestimmungen und weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse unter slk@sobv.ch oder 032 628 60 60 gerne zur Verfügung.

25.05.2023 / Adrian Rudolf, Soloth. Landw. Kreditkasse

 

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